Die S. sind die Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der europ. Struktur- und Kohäsionspolitik. Mit diesen Fonds stellt die EU Finanzmittel zur Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Strukturprobleme bereit. Derzeit gibt es 3 Fonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Kohäsionsfonds.
Der EFRE dient in erster Linie der Förderung der rückständigsten Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Aus ihm werden vornehmlich Investitionen zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze sowie Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur finanziert. Hauptaufgabe des ESF ist die Finanzierung von Programmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Hierzu werden Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Qualifikation und Eingliederung von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen, Umschulungsmaßnahmen und zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert.
Der Europäische Sozialfonds ist der älteste der 3 S. Die europ. Strukturfonds wurden 1993 durch den Kohäsionsfonds ergänzt, mit dem zunächst nur die 4 sog. Kohäsionsländer Griechenland, Portugal, Irland und Spanien gefördert wurden. Während mit dem EFRE und dem ESF rückständige Regionen gefördert werden, fördert der Kohäsionsfonds die EU-Mitgliedstaaten, deren nationales Pro-Kopf-Einkommen unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Mit ihm werden Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Das ursprüngliche politische Ziel des Kohäsionsfonds war es, den rückständigsten Mitgliedstaaten Hilfen anzubieten damit sie die Kriterien zur Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfüllen können. Die wichtigsten Grundsätze der S. sind das Prinzip der nationalen Kofinanzierung, der Additionalität sowie der Partnerschaft: Nach dem Prinzip der Kofinanzierung müssen die Mitgliedstaaten oder die Regionen stets eigene öffentliche Gelder zur Finanzierung der Förderprojekte beisteuern. Das Additionalitätsprinzip besagt, dass die EU-Förderpolitik nur eine Ergänzung der nationalen Förderpolitik sein soll und diese nicht ersetzen darf. Nach dem Grundsatz der Partnerschaft sollen EU-Kommission und Mitgliedstaaten bzw. Regionen möglichst eng zusammenarbeiten und auch die Wirtschafts- und Sozialpartner einbeziehen.
Literatur
P. Becker: Die europäische Kohäsionspolitik und die Strukturfonds. Von der Förderung regionaler Konvergenz zum Instrument europäischer Wirtschaftspolitik, in. P. Becker/B. Lippert (Hg.), Handbuch Europäische Union, Wiesbaden 2020.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: P. Becker