I. werden zwischen den 3 EU-Organen Europäisches Parlament (EP), Ministerrat und Europäische Kommission geschlossen. Die I. dienen der Auslegung von EU-Verträgen und sind ein Mittel, um Konflikte zwischen den EU-Organen zu vermeiden. Solche Konflikte entstehen, wenn Vertragsbestimmungen unklar formuliert sind und seitens der Organe unterschiedlich interpretiert werden. Die ersten I. wurden im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Handelspolitik (GHP) geschlossen (»Luns-Verfahren« von 1964 und »Westerterp-Verfahren« von 1973). 1975 folgte ein weiterer Schritt: die »Gemeinsame Erklärung über ein Konzertationsverfahren zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament«. Sie schuf die Grundlage für ein Mitwirken des EP in der gemeinsamen Handelspolitik. Ein zweiter wichtiger Bereich für I. ist der EU-Haushaltsplan. Auf die erste »Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsdisziplin« vom 30.6.1982 folgten zahlreiche I., um die Haushaltsvorrechte der EU-Organe an verschiedene Vertragsreformen anzupassen. Um das sog. Subsidiaritätsprinzip umzusetzen, das im Vertrag von Maastricht (1993) erstmals beschrieben wird, einigten sich Parlament, Kommission und Ministerrat 1993 in einer I. über die hierzu geeigneten Verfahren. Auch die Fragen zur Finanzierung und zum Reglement des Verfassungskonvents, der den EU-Verfassungsvertrag aushandelte, wurden 2002 in einer I. vereinbart, ferner Fragen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Justiz- und Innenpolitik, zum Ausschusswesen (Komitologie) und zum Vermittlungsausschuss im sog. Mitentscheidungsverfahren. Mittlerweile sind über 800 I. geschlossen worden.
Literatur
F. von Alemann: Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung, Berlin 2006.
D. Kietz/P. Slominski/A. Maurer/S. Puntscher Riekmann: Interinstitutionelle Vereinbarungen in der Europäischen Union. Wegbereiter der Verfassungsentwicklung, Baden-Baden 2010.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Maurer
Siehe auch: