Die EWG wurde durch die Römischen Verträge (1957) von Deutschland, Frankreich, Italien und den Beneluxstaaten gegründet; sie stellt neben der gleichzeitig gegründeten Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), den zentralen Bestandteil der 1967 geschaffenen Europäischen Gemeinschaften dar. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurde die EWG schließlich Teil der EU. Ausgangspunkt für die Idee zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes war zum einen die erfolgreiche Integration der Kohle- und Stahlindustrie durch die 6 Gründerstaaten; zum anderen das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) im Jahre 1954. Nach dem vorläufigen Ende der politischen Integration Europas sollte nun der wirtschaftliche Einigungsprozess vorangetrieben werden. Verschiedene europ. Politiker wie Jean Monnet, der belg. Außenminister Paul-Henri Spaak sowie sein niederl. Pendant Willem Beyen waren maßgeblich an der Wiederbelebung des europ. Gedankens beteiligt. Zur Ausarbeitung der Grundlagen und Möglichkeiten des gemeinsamen Marktes (Frage nach Einbeziehung verschiedener Wirtschaftssektoren) wurde auf der Konferenz von Messina im Jahre 1955 die Einsetzung eines Regierungsausschusses unter Vorsitz Spaaks beschlossen. Die 6 Staaten der EGKS einigten sich bei den Regierungsverhandlungen aufgrund des Berichts des Spaak-Ausschusses schließlich auf den Aufbau eines gemeinsamen Marktes und einer Zollunion. Der Aufbau eines gemeinsamen Marktes umfasste alle Maßnahmen, die einen freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr gewährleisten, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sichern und zur Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts beitragen sollten. Besonders wichtig für die Errichtung eines freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft war die Bildung einer Zollunion. Diese führte zum schrittweisen Abbau der Ein- und Ausfuhrzölle aller Waren und zum Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen der Mitgliedstaaten untereinander. Dazu gehören ferner Bestimmungen über einheitliche Zolltarife im Warenaustausch mit Drittländern (Außenzölle). Ferner einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Grundlinien einer gemeinsamen Agrarpolitik. Ein weiteres bedeutendes Element der gemeinsamen Außenhandelspolitik war die schrittweise Abtretung einzelstaatlicher Rechte an die Europäische Kommission, Handelsabkommen mit Drittländern zu vereinbaren. Mit der Gründung der EWG wurden letztendlich die Voraussetzungen zur Schaffung eines europ. Binnenmarktes im Jahre 1992 und der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahre 1999 geschaffen.
Literatur
F. Knipping: Rom, 25. März 1957 – Die Einigung Europas, München 2004.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: C. Roth