D. bezeichnet die staatliche Aufgabe, Güter und Leistungen bereitzustellen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind. Dies umfasst u. a. Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Telekommunikation, Rundfunk, Straßenreinigung sowie Abwasser- und Müllentsorgung. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sind die EU und ihre Mitgliedstaaten für die Erbringung dieser Dienste zu moderaten Preisen und in regional vergleichbarer Qualität verantwortlich. Dies dient dem sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der EU. In Deutschland sind nach dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung die Kommunen für die D. verantwortlich, wo D. als Teil des Sozialstaatsprinzips verstanden wird. Die EU weicht in Teilen davon ab. Immer wieder wurde in der EU heftig über eine mögliche Liberalisierung der D. und die Frage diskutiert, wie die unterschiedlichen nationalen Regelungen zur D. dem europ. Binnenmarkt angepasst werden können.
Literatur
R. Hrbek/M. Nettesheim (Hg.): Europäische Union und mitgliedstaatliche Daseinsvorsorge, Baden-Baden 2002.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon