Als Gastarbeiter_innen werden die Arbeitsmigrantinnen und -migranten bezeichnet, die in den 1950er und 1960er Jahren gezielt Externer Link: nach Deutschland angeworben wurden, um den Arbeitskräftemangel in der Nachkriegszeit auszugleichen. Sie trugen in hohem Maße zum sogenannten Wirtschaftswunder bei. Es handelt sich um ein Wort der Alltagssprache, nicht um einen amtlichen Begriff. Bilaterale Verträge zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Den Namen "Gastarbeiter" erhielten die Arbeitsmigrantinnen und -migranten, weil ihr Aufenthalt eigentlich nur vorübergehend sein und sie in ihr Heimatland zurückkehren sollten. Viele der ausländischen Arbeitskräfte blieben jedoch dauerhaft in der Bundesrepublik und holten ihre Familien nach. Im Zuge der Öl(preis)krise und steigender Arbeitslosigkeit wurde die Anwerbung 1973 mit dem sogenannten Anwerbestopp beendet. Vom Ende der 1950er Jahre bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund 14 Millionen Arbeitsmigrantinnen und -migranten nach Deutschland, von denen 11 Millionen wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehrten.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)