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Rundfunkneuordnung nach der Wiedervereinigung | bpb.de

Rundfunkneuordnung nach der Wiedervereinigung Christoph Singelnstein im Interview

von: Zeitzeugen TV

Der DDR-Rundfunk musste nach der Friedlichen Revolution, der ersten demokratischen Volkskammerwahl und der Wiedervereinigung vom Staatssender in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden.

Inhalt

Christoph Singelnstein übernahm 1990 diese Aufgabe als letzter Intendant des DDR-Rundfunks. Vor ihm standen gewaltige Aufgaben, die vom Personalabbau bis zur Erneuerung der Senderstrukturen reichten. Im Interview berichtet er von den Schwierigkeiten und Möglichkeiten, eine neue gesamtdeutsche Rundfunklandschaft im wiedervereinigten Deutschland zu gestalten. Vor allem die unterschiedlichen politischen Interessen der Parteien und die Besitzbewahrungsvorstellungen der ARD-Rundfunkanstalten führten zu einer Abwicklung des DDR-Rundfunks nach Paragraph 36 des Einigungsvertrages. Die Chance für die Schaffung einer großen, dem WDR im Westen ebenbürtigen öffentlich-rechtlichen Anstalt im Osten, wurde damals vergeben.

Mehr Informationen

  • Interview und Redaktion: Thomas Grimm

  • Kamera und Schnitt: James A. Wehse

  • Ton: Sergio Villegas

  • Produktion: Zeitzeugen TV 2021

  • Produktion: Bearbeitung: 12.2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Zeitzeugen TV für bpb.de

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