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Intern beklagten leitende Generäle und Offiziere im 1950 gegründeten Ministerium für Staatssicherheit (MfS) immer wieder, dass das Qualifikations- und Bildungsniveau ihrer Mitarbeiter viel zu niedrig sei. In den 1950er Jahren hatte nur eine Minderheit Abitur und noch weniger hatten studiert. Noch 1969 verfügten nur knapp fünf Prozent über einen Hochschul- und nur wenig mehr über einen Fachschulabschluss, mehr als die Hälfte aller Mitarbeiter hingegen hatte nur den Abschluss der 8. Klasse geschafft. Das änderte sich bis Mitte der 1980er Jahre erheblich. Nun waren nur noch etwas mehr als 20 Prozent Schulabgänger der 8. Klasse, aber immerhin mehr als 16 Prozent wiesen einen Hochschul- und rund 13 Prozent einen Fachschulabschluss auf.
Das MfS hatte sich darauf orientiert, leistungsfähige Kader zu gewinnen. Zugleich hatte es die eigene Kaderschmiede, die "Juristische Hochschule" in Potsdam, zu einem Instrument ihrer streng geheimen Kaderausbildung entwickelt. Diese "Hochschule" zählte zu den Ideologie-Hochschulen in der DDR, von denen es Dutzende gab. Die SED, die Blockparteien, die Massenorganisationen, die Polizei, das Militärwesen und eben das MfS unterhielten eigene Hochschulen, um politisch einwandfreie Kader fern von den anderen Universitäten ausbilden zu können. Alle "Ideologie-Hochschulen" vergaben Diplom-Titel. Sie erhielten durchgängig sogar das Promotionsrecht zuerkannt. Die "Juristische Hochschule" des MfS wurde 1951 als Schule des MfS gegründet und 1955 zur Hochschule erklärt.
Für den Besuch dieser Hochschule konnte man sich nicht bewerben, sondern musste bereits im bewaffneten Dienst stehen und delegiert werden. Zwischen 1966 und 1989 erwarben dort rund 3.300 Personen den Abschluß eines Diplom-Juristen und 347 Personen einen Doktortitel. Die Doktorarbeiten orientierten sich an der operativen Arbeit des MfS, stellten zumeist Gemeinschaftswerke mehrerer Verfasser ohne wissenschaftliche Fundierung dar und hatten mit Dissertationen außer dem Namen nichts gemeinsam.
Obwohl dies bekannt war, beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik und der DDR im Einheitsvertrag am 31. August 1990, dass alle schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse und Befähigungsnachweise aus der DDR weiter gelten und die in der DDR verliehenen Titel und akademischen Grade ohne Prüfung weiter geführt werden dürfen (Art. 37). Folglich durfte eine ganze Reihe ehemaliger MfS-Offiziere auch nach dem Vollzug der deutschen Einheit als Juristen weiter praktizieren. Sie hatten sich nach einem "Studium" an der MfS-Hochschule "Diplom-Juristen" nennen dürfen und nach Auflösung des MfS als freie Rechtsanwälte in der Noch-DDR niedergelassen. Viele Opfer der SED-Diktatur verbitterte dies zutiefst. Jetzt konnten sich ihre Peiniger, die vor 1990 in der DDR Recht und Moral mit Füßen getreten hatten, als Sachverwalter des bürgerlichen Rechtsstaates hervortun. (Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk)
Quelle: Dieser Beitrag ist Teil der DVD-Edition "Kontraste - Auf den Spuren einer Diktatur".
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Kamera: Axel Reinhardt
Schnitt: Marion Richter
Produktion: 12.10.1992
Spieldauer: 11 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung und RBB
Verfügbar bis: 31.12.2035
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