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... zur strafrechtlichen Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen | bpb.de

... zur strafrechtlichen Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen Interview mit Andreas Brendel, Oberstaatsanwalt Dortmund

von: Andreas Brendel

Die juristische Ahndung von Tätern und Täterinnen nationalsozialistischer Verbrechen ist nachwievor nicht abgeschlossen. Wie diese, fast 75 Jahre nach den Taten, abläuft, erklärt Andreas Brendel.

Inhalt

Neben der sogenannten Zentralen Stelle in Ludwigsburg, die als Vorermittlungsbehörde Staatsanwaltschaften bei der Ermittlung gegen NS-Täter und -Täterinnen zuarbeitet, wurde in NRW eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Dortmund gegründet. Für diese ist Oberstaatsanwalt Andreas Brendel tätig. Er erklärt, dass neben der moralischen Pflicht, nationalsozialistische Verbrechen auch heute noch zu verfolgen, auch das Prinzip gelte, dass Mord nicht verjährt.

Mehr Informationen

  • Film, Schnitt und Postproduktion: cine plus Production Service GmbH

  • Produktion: Bundeszentrale für politische Bildung

  • Spieldauer: 6 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Andreas Brendel für bpb.de

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