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Mord verjährt nicht Täter nationalsozialistischer Massenmorde und ihre Strafverfolgung
Im Frühjahr 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen einen ehemaligen SS-Wachmann des Vernichtungslagers Auschwitz. Im Herbst 2018 wurde vor dem Landgericht in Münster ein Verfahren gegen einen weiteren ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof eröffnet. Das mediale Interesse an diesen jüngeren Strafverfahren ist groß – gleichwohl sind viele Menschen irritiert, warum diese Menschen erst jetzt belangt werden. Die Verfolgung der NS-Täter nach 1949 war zunächst nicht gerade ein Ruhmesblatt deutscher Rechtsgeschichte. Viele Angeklagte retteten sich mit dem Hinweis, sie hätten unter Befehlsnotstand gehandelt – und wurden freigesprochen. Doch die jüngere Forschung zu den NS- Massenmorden zeigt, dass solche Zwangssituationen selten bestanden haben. Doch warum wurden ‚ganz normale Männer‘ zu Mördern? Und welche Verbrechen wurden überhaupt geahndet, welche hingegen nicht? Schließlich: wie viele Menschen waren vermutlich tatsächlich in die Verbrechen verwickelt?
Inhalt
Im Frühjahr 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen einen ehemaligen SS-Wachmann des Vernichtungslagers Auschwitz. Im Herbst desselben Jahres wurde vor dem Landgericht in Münster ein Verfahren gegen einen weiteren ehemaligen SS-Wachmann eröffnet. Er war stationiert im Konzentrationslager Stutthof. Das mediale Interesse an diesen jüngeren Strafverfahren ist groß – gleichwohl sind viele Menschen irritiert, warum diese Menschen erst über 70 Jahre später belangt werden.
Herr Priv. Doz. Dr. Martin Cüppers zeigt, dass die Verfolgung nationalsozialistischer Täter nach 1949 zunächst kein Ruhmesblatt deutscher Rechtsgeschichte war. Aus über 170.000 Ermittlungen folgten 16.700 Anklagen. Am Ende standen etwas mehr als 6.000 Verurteilungen. Viele Angeklagte retteten sich mit dem Hinweis, sie hätten unter Befehlsnotstand gehandelt – und wurden freigesprochen. Gleichwohl, trägt Cüppers vor, habe gerade die jüngere Forschung zu den nationalsozialistischen Massenmorden beigetragen zu zeigen, dass solche Zwangssituationen selten bestanden haben. Warum aber ‚ganz normale Männer‘ zu Mördern geworden seien, ließe sich mit unterschiedlichen Motiven erklären. Schließlich skizziert er, welche Verbrechen überhaupt geahndet wurden und welche hingegen nicht.
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Kamera und Schnitt: cine plus Media Service GmbH & Co. KG, Berlin
Ton: Sound and Light – Die Eventverstärker, Siegburg
Produktion: 22.01.2019
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
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