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Wenn wir von Syrien hören oder lesen, dann sind es meist nur noch vage Beschreibungen eines immer unübersichtlicher gewordenen Kriegsgeschehens in der Ferne. Seltener hören oder lesen wir davon, welche Spuren der Gewalt an den Opfern des Krieges zu erkennen sind, die hier als Flüchtlinge bei uns Schutz suchen. Ist die Gewalt immer ablesbar, erzählbar, erkennbar? Unterscheidet sich die Folter in Syrien von der in anderen Ländern? Die Rechtslage definiert den Begriff Folter als Gewalt, die von einem staatlichen Akteur ausgeübt wird. Wie realistisch, wie gerecht ist diese Beschränkung angesichts der gegenwärtigen Lage in Syrien, in der auch von anderen Gruppierungen und Milizen gefoltert wird? Welche Grenzen des Rechts, aber auch welche Perspektiven tun sich auf für syrische Flüchtlinge?
Wolfgang S. Heinz (Deutsches Institut für Menschenrechte), Ruth Jüttner (Amnesty International), Christoph Strässer (Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe) und Mechthild Wenk-Ansohn (Ärztin im Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin) im Gespräch mit Carolin Emcke
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Produktion: 29.06.2014
Spieldauer: 99 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit der Schaubühne am Lehniner Platz
Verfügbar bis: 29.06.2034
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