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Am 9. März 1839 verabschiedete Preußen das erste Kinderarbeitsschutzgesetz: Kinder durften fortan erst ab neun Jahren in Fabriken, Berg-, Hütten- oder Pochwerken arbeiten. Neu war auch eine Schulpflicht von mindestens drei Jahren.
Auch wenn es so scheint, hatte das Gesetz nicht vorrangig das Kindeswohl zum Ziel, sondern vor allem militärstrategische Hintergründe: Generalleutnant Heinrich Wilhelm von Horn initiierte das Gesetz, weil Kinder, die schon früh in Fabriken arbeiteten, als körperlich untauglich für die Armee galten.
Wieso Kinder überhaupt in Fabriken und Bergwerken arbeiten mussten? Ein Grund war die Industrialisierung. Sie sorgte dafür, dass Arbeit nicht mehr zwangsläufig mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten einherging. So war es plötzlich möglich, neben erwachsenen Männern auch Frauen, Kinder und alte Menschen anzustellen. Diese Konkurrenz führte zu niedrigeren Löhnen, sodass häufig ganze Familien für ihren Unterhalt arbeiten mussten. Dabei waren Kinder beliebte und billige Arbeitskräfte, ob in der Landwirtschaft, der Heimarbeit oder der Industrie. Viele Kinder wurden aber durch die körperlich starke Beanspruchung krank oder starben.
1891 hob schließlich ein neues Arbeiterschutzgesetz das Mindestalter für die Fabrikarbeit auf 13 Jahre an. Bis 1908 wurde das Gesetz schrittweise verschärft und die Arbeitszeit für Kinder auf elf Stunden täglich herabgesetzt.
Verboten wurde Kinderarbeit erstmals 1949 in der Gründungsverfassung der DDR. In der Bundesrepublik dauerte es bis 1960, bis auch die Arbeit von Kindern in der Landwirtschaft gesetzlich untersagt wurde.
Seit 1989 ist in Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention der Schutz von Kindern vor wirtschaftlicher Ausbeutung und gefährlicher Arbeit niedergeschrieben. Die Konvention gilt für alle Kinder unabhängig von Herkunft, Religion, Gesundheit, Sprache oder Geschlecht. Mittlerweile haben sie 196 Staaten ratifiziert. Einzig die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet.
Trotz der UN-Kinderrechtskonvention befinden sich weltweit immer noch schätzungsweise 160 Millionen 5- bis 17-jährige in Kinderarbeit. Gemeint ist damit Arbeit, die Kindern körperlich oder seelisch schadet, sie ausbeutet oder vom Schulbesuch abhält. Diskutiert wird, ob es auch Kinderarbeit gibt, die keine Kinderrechte verletzt, sondern Kinder in ihrer individuellen Entwicklung stärken kann, wenn sie zum Beispiel in bestimmten Ländern das Geld für den Schulbesuch selbst erarbeiten.
Mit der Agenda 2030 hat die Weltgemeinschaft sich dazu verpflichtet, alle Formen der Kinderarbeit bis 2025 zu beseitigen. Großteils nimmt sie auch langsam ab – allerdings gibt es Ausnahmen: So gab es zuletzt wieder mehr Kinderarbeit in Ländern südlich der Sahara.
Um die Einhaltung von Kinderrechten zu stärken, braucht es neben staatlichen Regeln auch gesellschaftliches Engagement und Bewusstsein – zum Beispiel wenn es um den Kauf von Waren aus fairer Produktion geht. Bei den hochkomplexen Lieferketten unserer heutigen Zeit sind es jedoch vor allem globale Unternehmen, die eine Verantwortung tragen.
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Produktion: 08.03.2023
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
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