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Im Grundgesetz steht: Das Volk muss in Städte und Gemeinden eine Vertretung wählen können.
In den meisten Städten und Gemeinde können alle Bürger und Bürgerinnen über Fragen, bei denen es viel Streit gibt, entscheiden. Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: Stadtrat
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 2021
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de
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