Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Petition/Petitionsrecht | bpb.de

Petition/Petitionsrecht einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten.

Inhalt

In Artikel 17 des Grundgesetzes steht das Petitionsrecht: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Auf folgender Seite können Sie den gesamten Artikel nachlesen: Externer Link: Petition/Petitionsrecht

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-ND-NC 1.0 und des/der Autors/-in teilen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?