Pressefreiheit | bpb.de

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Pressefreiheit einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

Das Grundgesetz garantiert allen Medien die Freiheit ihre Meinung zu sagen und über das zu berichten, was sie wollen. Medien sind zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, das Internet, das Fernsehen und das Radio. Diese Freiheit nennt man Pressefreiheit.

In Artikel 5 (1) des Interner Link: Grundgesetzes steht: […] Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Den gesamten Artikel können Sie auf dieser Seite nachlesen: Externer Link: Pressefreiheit

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-ND-NC 1.0 und des/der Autors/-in teilen.
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