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Frauenwahlrecht | bpb.de

Frauenwahlrecht einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

Frauenwahlrecht ist das Recht von Frauen, wählen zu dürfen und gewählt werden zu können.

Inhalt

Das Recht an einer Wahl teilzunehmen, ist ein Grundrecht. Jede erwachsene deutsche Bürgerin darf wählen. Das war nicht immer so. In Deutschland haben Frauen erst seit 1918 das Wahlrecht. Erst seit 1918 dürfen Frauen wählen und gewählt werden. Für eine lange Zeit durften Frauen auf der ganzen Welt nicht wählen. Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: Frauenwahlrecht

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

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