Inhalt
Das Recht an einer Wahl teilzunehmen, ist ein Grundrecht. Jede erwachsene deutsche Bürgerin darf wählen. Das war nicht immer so. In Deutschland haben Frauen erst seit 1918 das Wahlrecht. Erst seit 1918 dürfen Frauen wählen und gewählt werden. Für eine lange Zeit durften Frauen auf der ganzen Welt nicht wählen. Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: Frauenwahlrecht
Mehr Informationen
Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 2021
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de
Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-ND-NC 1.0 und des/der Autors/-in teilen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?