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Geschlechtsbezeichnung | bpb.de

Geschlechtsbezeichnung einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

In Deutschland muss man einen Menschen nach der Geburt beim Standesamt anmelden. Das wird mit der Geburtsurkunde gemacht. In der Geburtsurkunde steht das Geschlecht, das Arzt, Ärztin oder die Hebamme bei der Geburt festgelegt haben. Der Text erklärt die Geschlechtsbezeichnungen in der Geburtsurkunde.

Inhalt

Es gibt die Geschlechtsbezeichnungen "männlich", "weiblich" und "divers". "Divers" bedeutet hier "nicht eindeutig männlich oder weiblich". Der Eintrag in der Geburtsurkunde kann bei intergeschlechtlichen Menschen auch freibleiben. Dann wird kein Geschlecht angegeben.

Vor 2013 gab es nur die Möglichkeit "männlich" oder "weiblich" anzugeben. Das klingt einfach – ist es aber nicht immer.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: Geschlechtsbezeichnung

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher: Alexander Waldemer

  • Produktion: 2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

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