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Es gibt die Geschlechtsbezeichnungen "männlich", "weiblich" und "divers". "Divers" bedeutet hier "nicht eindeutig männlich oder weiblich". Der Eintrag in der Geburtsurkunde kann bei intergeschlechtlichen Menschen auch freibleiben. Dann wird kein Geschlecht angegeben.
Vor 2013 gab es nur die Möglichkeit "männlich" oder "weiblich" anzugeben. Das klingt einfach – ist es aber nicht immer.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher: Alexander Waldemer
Produktion: 2021
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
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Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de
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