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In Artikel 4 des Grundgesetzes steht: (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (…)
Es kann sein, dass eine Person sagt: "Ich bin überzeugt, dass es falsch ist, wenn ich im Krieg kämpfe." Oder sie sagt: "Meine Religion erlaubt es mir nicht, im Krieg zu kämpfen." Eine andere Person sagt vielleicht: "Ich darf keinen Menschen töten, auch dann nicht, wenn ich angegriffen werde." Für diese Personen ist es gegen das Gewissen, im Krieg zu kämpfen.
Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: Kriegsdienstverweigerer
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher: Alexander Waldemer
Produktion: 2021
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de
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