Inhalt
In Artikel 2 (2) des Interner Link: Grundgesetzes steht: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […]
Der Artikel schützt die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Der Staat muss den Körper, den Geist und das Leben aller Menschen schützen.
Der Staat darf zum Beispiel niemanden foltern. Der Staat darf niemanden durch Folter verletzen oder töten.
Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: Körperliche Unversehrtheit
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher: Alexander Waldemer Produktionsdatum: 2021 Spieldauer: individuell anpassen
Spieldauer: 2 Min.
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de
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