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Körperliche Unversehrtheit | bpb.de

Körperliche Unversehrtheit einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.

Inhalt

In Artikel 2 (2) des Interner Link: Grundgesetzes steht: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […]

Der Artikel schützt die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Der Staat muss den Körper, den Geist und das Leben aller Menschen schützen.

Der Staat darf zum Beispiel niemanden foltern. Der Staat darf niemanden durch Folter verletzen oder töten.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: Körperliche Unversehrtheit

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher: Alexander Waldemer Produktionsdatum: 2021 Spieldauer: individuell anpassen

  • Spieldauer: 2 Min.

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

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