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von: bpb

Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei eine Vereinbarung über die zeitlich begrenzte Entsendung von Arbeitskräften – ein sogenanntes Anwerbeabkommen. In den folgenden Jahren kamen rund 870.000 türkische Arbeitnehmer/-innen nach Deutschland.

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Guten Morgen,

am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei eine Vereinbarung über die zeitlich begrenzte Entsendung von Arbeitskräften – ein sogenanntes Anwerbeabkommen. In den folgenden Jahren kamen rund 870.000 türkische Arbeitnehmer/-innen nach Deutschland.

Aber zuerst ein Blick zurück: In den 50er Jahren erlebte die Bundesrepublik durch Maßnahmen wie Währungsreform, den Marshallplan und die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft einen Aufschwung, den wir heute als das Wirtschaftswunder bezeichnen. Die Folge: ein Überangebot an Arbeitsplätzen. 1960 kamen auf 650.000 offene Stellen nur rund 150.000 Arbeitssuchende. Um zu verhindern, dass dadurch die Löhne und damit die Kosten für die Arbeitgeber/-innen zu stark steigen, sollten Arbeitskräfte aus strukturschwächeren Regionen Europas angeworben werden. Es folgten Verträge mit Italien, Spanien und Griechenland und schließlich 1961 das Anwerbeabkommen mit der Türkei. Die türkische Wirtschaft steckte damals in einer Krise. Die Arbeitslosigkeit war extrem hoch. Die Bereitschaft und das Interesse in der türkischen Bevölkerung an einem Abwerbeabkommen entsprechend groß.

Das Abkommen regelte die Entsendung und Verteilung der türkischen Arbeitnehmer/-innen. Der Aufenthalt war zunächst auf zwei Jahre befristet – daher kommt auch die Bezeichnung "Gastarbeiter/-innen". Und ein Familiennachzug war nicht vorgesehen. Beide Punkte wurden 1964 auf Druck von deutschen Unternehmensverbänden und der türkischen Regierung aufgehoben. Von den insgesamt etwa 870.000 Arbeitskräften, die im Rahmen des Abkommens bis 1973 aus der Türkei kamen, leisteten rund 80 Prozent oft harte körperliche Arbeit im Bau- und produzierenden Gewerbe. Etwa eine halbe Million von ihnen ging bis zum Anwerbestopp im Zuge der Ölkrise 1973 wieder zurück in ihr Heimatland. Die Zahl der türkischen Staatsbürger/-innen in Deutschland wuchs jedoch auch danach noch stetig an. Viele Frauen und Kinder zogen den meist männlichen Arbeitern später nach.

In den 70er Jahren konzentrierte sich die deutsche Politik auf die Erhaltung des Anwerbestopps und darauf, die Rückkehr der türkischen Arbeiter/-innen zu fördern. Diese Politik wirkt sich bis heute negativ auf die soziale Situation von Menschen mit türkischem Migrationshintergrund aus. Das Fehlen einer wertschätzenden und aktiven Integrationspolitik in den 1980er Jahren führte zu nachhaltigen strukturellen Benachteiligungen. Neben schlechteren gesellschaftlichen Aufstiegschancen erlebten und erleben Türkinnen und Türken und ihre Nachkommen in Deutschland immer wieder Ausgrenzung und Rassismus und werden Opfer rechtsextremer Gewalt.

Die heute rund drei Millionen Menschen mit türkischer Abstammung sind die größte Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund in Deutschland. Dabei ist die türkischstämmige Bevölkerung vielfältiger und pluralistischer als ihre öffentliche Wahrnehmung.

Wie Kinder und Enkel der türkischen Arbeiter/-innen von damals ihr Leben heute in Deutschland wahrnehmen, erfährst du im Film unseres Jugendmagazins fluter.

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