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Fünf-Prozent-Hürde | bpb.de

Fünf-Prozent-Hürde einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Hat eine Partei nicht 5% der Stimmen bekommen, bekommt sie keine Sitze im Parlament.

Inhalt

5 % spricht man "fünf Prozent". Bei einer Wahlbedeutet das: 5 von 100 Wählern und Wählerinnen haben die Partei gewählt. Bei manchen Wahlen gilt die 5%-Hürde. Man nennt sie auch Sperrklausel.

Wenn mindestens 5% aller Wähler und Wählerinnen, die Partei X gewählt haben, bekommt die Partei X Sitze im Parlament. Sie ist dann im Parlament mit Abgeordneten vertreten. Haben weniger als 5% der Wähler und Wählerinnen, die an der Wahl teilgenommen haben, die Partei X gewählt, bekommt die Partei X keine Sitze im Parlament.

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Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Priya Linke

  • Produktion: 09.11.2021

  • Spieldauer: 3 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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