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5 % spricht man "fünf Prozent". Bei einer Wahlbedeutet das: 5 von 100 Wählern und Wählerinnen haben die Partei gewählt. Bei manchen Wahlen gilt die 5%-Hürde. Man nennt sie auch Sperrklausel.
Wenn mindestens 5% aller Wähler und Wählerinnen, die Partei X gewählt haben, bekommt die Partei X Sitze im Parlament. Sie ist dann im Parlament mit Abgeordneten vertreten. Haben weniger als 5% der Wähler und Wählerinnen, die an der Wahl teilgenommen haben, die Partei X gewählt, bekommt die Partei X keine Sitze im Parlament.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Priya Linke
Produktion: 09.11.2021
Spieldauer: 3 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
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Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.
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