Inhalt
In Artikel 4 des Grundgesetzes steht:
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. (…)
Es kann sein, dass eine Person sagt:
"Ich bin überzeugt, dass es falsch ist, wenn ich im Krieg kämpfe."
Oder sie sagt: "Meine Religion erlaubt es mir nicht, im Krieg zu kämpfen."
Eine andere Person sagt vielleicht: "Ich darf keinen Menschen töten, auch dann nicht, wenn ich angegriffen werde." Für diese Personen ist es gegen das Gewissen, im Krieg zu kämpfen.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 09.11.2021
Spieldauer: 2 Min.
hrsg. von: bpb
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