Inhalt
Im Grundgesetz steht:
Das Volk muss in Städte und Gemeinden eine Vertretung wählen können.
In den meisten Städten und Gemeinde können alle Bürger und Bürgerinnen über Fragen, bei denen es viel Streit gibt, entscheiden. Dazu gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Aber nicht jedes Mal können alle Bürger und Bürgerinnen gefragt werden. Deswegen wählen sie Vertreter und Vertreterinnen. Die Vertreter und Vertreterinnen bilden den Rat.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 2 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
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Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.
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