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Stadtrat | bpb.de

Stadtrat einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Der Stadtrat oder der Gemeinderat ist die Versammlung der gewählten Vertreter einer Stadt oder Gemeinde.

Inhalt

Im Grundgesetz steht:
Das Volk muss in Städte und Gemeinden eine Vertretung wählen können.

In den meisten Städten und Gemeinde können alle Bürger und Bürgerinnen über Fragen, bei denen es viel Streit gibt, entscheiden. Dazu gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Aber nicht jedes Mal können alle Bürger und Bürgerinnen gefragt werden. Deswegen wählen sie Vertreter und Vertreterinnen. Die Vertreter und Vertreterinnen bilden den Rat.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/250064

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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