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Religionsfreiheit | bpb.de

Religionsfreiheit einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Religionsfreiheit bedeutet, dass jede Religion und jede Weltanschauung erlaubt ist. Alle können frei entscheiden, woran sie glauben oder nicht glauben.

Inhalt

In Artikel 4 des Grundgesetzes steht:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Der Artikel 4 schützt die Freiheit, an das zu glauben, was man möchte. Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder seine Weltanschauung selbst zu wählen.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/250056

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Priya Linke

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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