Inhalt
In Artikel 5 (1) des Grundgesetzes steht:
[…] Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Die Menschen, die Medien machen, entscheiden selbst über welche Themen sie berichten. Sie entscheiden auch darüber, wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen. Die Medien dürfen über alles berichten.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 3 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.
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