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Pressefreiheit | bpb.de

Pressefreiheit einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Das Grundgesetz garantiert allen Medien die Freiheit ihre Meinung zu sagen und über das zu berichten, was sie wollen. Medien sind zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, das Internet, das Fernsehen und das Radio. Diese Freiheit nennt man Pressefreiheit.

Inhalt

In Artikel 5 (1) des Grundgesetzes steht:
[…] Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Die Menschen, die Medien machen, entscheiden selbst über welche Themen sie berichten. Sie entscheiden auch darüber, wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen. Die Medien dürfen über alles berichten.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/250000

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 3 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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