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Rechtsstaat | bpb.de

Rechtsstaat einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem sich alle an die Gesetze und Grundrechte halten müssen. Auch der Staat selber.

Inhalt

Die Regierung und alle Behörden müssen sich an die Gesetze halten. Auch die Richter sind an die Gesetze gebunden. Alle Organe des Staates müssen sich an die Grundrechte halten.
Deutschland ist ein Rechtsstaat.

Im Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes steht:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an das Gesetz und Recht gebunden".

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/250054

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 3 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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