Inhalt
Die Regierung und alle Behörden müssen sich an die Gesetze halten. Auch die Richter sind an die Gesetze gebunden. Alle Organe des Staates müssen sich an die Grundrechte halten.
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Im Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes steht:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an das Gesetz und Recht gebunden".
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 3 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.
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