Inhalt
In Artikel 17 des Grundgesetzes steht das Petitionsrecht:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 3 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.
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