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Petition/Petitionsrecht | bpb.de

Petition/Petitionsrecht einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten.

Inhalt

In Artikel 17 des Grundgesetzes steht das Petitionsrecht:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten. Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/249998

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 3 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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