Inhalt
Es gibt verschiedene politische Wahlen. Zum Beispiel werden der Bundestag und die Landtage gewählt. Bei vielen dieser Wahlen können die Bürger und Bürgerinnen eine Person wählen, die ihren Wahlkreis im Parlament vertritt.
Bei den Wahlen bewerben sich mehrere Personen für die Aufgabe.
Ein anderes Wort für 'sich bewerben' ist kandidieren.
Deshalb heißen diese Personen auch Kandidaten oder Kandidatinnen.
Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen wird Abgeordneter oder Abgeordnete im Parlament. Man nennt sie Wahlkreisabgeordneter oder Wahlkreisabgeordnete.
Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen:
Mehr Informationen
Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Alexander Waldemer
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 3 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?