Inhalt
Die Bundesversammlung trifft sich nur zur Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin.
Die Bundesversammlung besteht aus:
allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages.
und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die in den Bundesländern gewählt wurden.
Diese können auch Künstler und Künstlerinnen oder Sportler und Sportlerinnen sein.
Die Parlamente der Bundesländer wählen diese Personen.
Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Externer Link: bpb.de/249834
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Priya Linke
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 2 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht.
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