Inhalt
In Artikel 50 des deutschen Grundgesetzes steht:
"Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit".
Die 16 Bundesländer sind im Bundesrat vertreten. Im Bundesrat entscheiden die Bundesländer in der Bundespolitik mit.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Priya Linke
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 2 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht.
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