Inhalt
In Artikel 10 des Grundgesetzes steht:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. (…)
Das Briefgeheimnis schützt schriftliche Mitteilungen.
Dazu gehören z. B. Briefe und Telegramme.
Das Postgeheimnis schützt die Übermittlung von Nachrichten und Gütern per Post.
Dazu gehören z. B. Briefe, Pakete und Päckchen.
Das Fernmeldegeheimnis schützt Nachrichten, die auf elektronischem Weg versendet werden.
Es schützt z. B. E-Mail, Nachrichten Apps und Chats über das Internet. Das Fernmeldegeheimnis schützt auch Nachrichten über das Telefon.
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Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb
Produktion: Narando GmbH
Sprecher/in: Priya Linke
Produktion: 10.01.2021
Spieldauer: 4 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Lizenzhinweise
Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht.
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