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Kapitel 2: Wer darf den Bundestag wählen | bpb.de

Kapitel 2: Wer darf den Bundestag wählen Hörbuch "einfach POLITIK: Bundestagswahlen"

von: Dorothee Meyer

Alle vier Jahre wählen Bürger und Bürgerinnen wählen Personen als Ihre Vertreter und Vertreterinnen aus. Die Vertreter und Vertreterinnen heißen Abgeordnete. Alle Abgeordneten sind zusammen: Der Deutsche Bundestag. Der Bundestag trifft für die Bürger und Bürgerinnen wichtige Entscheidungen.

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  • Redaktion: Wolfram Hilpert/bpb

  • Produktion: narando GmbH

  • Sprecherin: Priya Linke

  • Produktion: 25.11.2020

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: bpb

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Dorothee Meyer für bpb.de

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