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Erst- und Zweitstimme | bpb.de

Erst- und Zweitstimme Wie funktioniert die Bundestagswahl?

von: Bundeszentrale für politische Bildung

Bei Bundestagswahlen können die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Was ist wichtiger: die Erst- oder die Zweitstimme? Und was wählt man mit den beiden Stimmen?

Inhalt

Bei Bundestagswahlen können die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen.

Die "Erststimme" gibt man für einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis ab. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299. In jedem davon leben im Durchschnitt 280.000 Menschen.

In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen, sogenannte Einzelbewerbungen, sind möglich.

Jeder Wahlkreiskandidat macht Werbung für sich und seine Partei, tourt durch den Wahlkreis und präsentiert Themen, die seiner Meinung nach für die Region und für seine Partei besonders wichtig sind.

Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält in der Regel ein Direktmandat und kommt als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag. Dies gilt aber nur, wenn auch die Zweitstimmendeckung gegeben ist.

Insgesamt ziehen auf diesem Wege also bis zu 299 Abgeordnete in den Bundestag.

Durch das Prinzip der Erststimme soll sichergestellt werden, dass die Regionen im Bundestag vertreten sind.

Die "Zweitstimme" - sie ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme: Denn die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie die insgesamt 630 Sitze im Bundestag auf die einzelnen Parteien verteilt werden. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei und deren Landesliste. Da wir ein Verhältniswahlsystem haben, gilt als Prinzip: Der Anteil der Sitze im Parlament entspricht dem Anteil an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat.

Sitze im Bundestag bekommen aber nur Parteien, die mindestens fünf Prozent aller (gültigen) Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben. Schafft eine Partei weder das eine noch das andere, ist sie auch nicht im Deutschen Bundestag. Eine Ausnahme gibt es hier: Parteien nationaler Minderheiten, wie der Südschleswigsche Wählerverband SSW, die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein, sind auch im Bundestag vertreten, wenn sie diese Hürden nicht schaffen.

Vereinfacht gesagt, kommen bis zu 299 Abgeordnete über die Wahlkreise (und die Erstimmen) in den Bundestag; die weiteren Abgeordneten bis zur fixen Sitzzahl von 630 Abgeordneten kommen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag. Und insgesamt gilt am Ende: Der Anteil der Sitze im Parlament entspricht in etwa dem Anteil an Zweitstimmen, den eine Partei insgesamt erhalten hat.

Mehr dazu im Film Interner Link: Zweitstimmendeckung.

Mehr Informationen

  • Redaktion: Stefan Lampe

  • Wissenschaftliche Beratung: Prof. Thorsten Faas

  • Animation: Melih Bilgil und Dina Saleem

  • Sprecherin: Melanie Pukaß

  • Produktion: Astrid Reinberger

  • Produktion: 01.2025

  • Spieldauer: 4 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

  • Verfügbar bis: 31.12.2037

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-SA 4.0 - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Bundeszentrale für politische Bildung für bpb.de

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