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Pastörs und die Klappspaten | Mit Satire gegen Rechtsextremismus | bpb.de

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Pastörs und die Klappspaten

/ 2 Minuten zu lesen

In diesem Filmclip werden Redeauszüge des NPD-Politikers Udo Pastörs gezeigt, bei denen es an seiner Aussprache hapert oder die Aussage "rot lackierte Faschisten" auf den Unmut des "Föhrers" trifft, da sich doch die Rechtsextremisten als Nachfolger der Nationalsozialisten sehen. Außerdem wird eine Razzia beim ehemaligen NPD-Politiker Sven Kröger thematisiert, bei der gestohlene Baumaschinen und ein englisches Maschinengewehr gefunden wurden. Abschließend wird Hans Püschel, ehemaliger Bürgermeister von Krauschwitz, eine Ortschaft der Einheitsgemeinde Teuchern in Sachsen- Anhalt, bei einer Rede während einer NPD-Veranstaltung gezeigt. Er war ursprünglich SPD-Mitglied und wechselte 2011 zur NPD. Wegen der Veröffentlichung von Texten mit rechtsextremen Inhalten wurde er 2013 von seinem Amt als Bürgermeister entbunden.

Hintergrund

Dass NPD-Politiker und Rechtsextreme politisch Andersdenkende als "linke oder rote Faschisten" bezeichnen, hat bereits Tradition. Damit werden auch Politiker des Mitte-Links-Spektrums diffamiert, wenn Rechtsextreme sich beispielsweise in ihrer Meinungsfreiheit verletzt fühlen. Zugleich hat dieser Begriff eine historische Komponente: In den 1920er Jahren wurden Stalinisten und Kommunisten in Italien als Linksfaschisten bezeichnet. In der Weimarer Republik wurden solche Begrifflichkeiten ebenfalls als abwertende Bezeichnung für Kommunisten oder Sozialdemokraten verwendet. In der Geschichtsforschung ist der Begriff "Faschismus" hingegen für rechtsgerichtete Diktaturen (z.B. in Italien und Spanien) reserviert. Für die Wiedereinführung der Todesstrafe bei besonders schweren Kriminaldelikten wie Kindesoder Raubmord fordert die NPD in ihrem Parteiprogramm eine Volksabstimmung. Seit Einführung des Grundgesetzes (GG) 1949 ist die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft (Artikel 102 GG). Neben Menschenrechtsaspekten wird die Verhältnismäßigkeit als Komponente eines Rechtsstaats angeführt, beide Kriterien sprechen gegen die Todesstrafe. Weltweit wird die Todesstrafe laut amnesty international noch in 58 Staaten praktiziert, während sie in 140 Ländern abgeschafft oder ausgesetzt ist. 2012 wurden 682 Vollstreckungen in 21 Ländern dokumentiert, die meisten davon in den Ländern Iran, Irak und Saudi-Arabien.

Lernziele

Die Schüler können den Begriff "Faschismus" in seiner historischen Dimension verorten sowie die Bedeutung des Begriffs "rot lackierte Faschisten" korrekt einordnen. Zudem können sie Pro- und Kontra-Argumente zur Todesstrafe benennen.

Einsatz im Unterricht - Kopiervorlage 10

In den Aufgaben 1 und 2 steht die Auseinandersetzung mit dem Begriff "Faschismus" im Mittelpunkt: Mithilfe des Info-Textes haben die Schüler die Möglichkeit, den Begriff "Faschisten" historisch richtig einzuordnen. Bei der Auswertung sollte jedoch auf die historische Dimension des politischen Kampfbegriffs "rot lackierte Faschisten" eingegangen werden. Aufgabe 3 gibt Raum, um sich mit den Argumenten für und gegen die Todesstrafe zu befassen. Dabei sollte in der Auswertung deutlich gemacht werden, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland nicht zur Debatte steht und nach Umfragen der letzten Jahre nur eine Minderheit der Bundesbürger eine Wiedereinführung unterstützt. Zudem gibt es erhebliche Zweifel, ob ein solcher Schritt mit den im Grundgesetz geschützten Menschenrechten vereinbar wäre.

Didaktische und methodische Hinweise zu Filmclip und Arbeitsblatt:

Interner Link: Pastörs und die Klappspaten

Weiterführende Informationen:


Todesstrafe

Fussnoten