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Kulturpolitik in Zeiten der Globalisierung | Kulturelle Bildung | bpb.de

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Kulturpolitik in Zeiten der Globalisierung

Max Fuchs

/ 15 Minuten zu lesen

Wir leben im Zeitalter der Globalisierung. Für die Kulturpolitik stellt diese Tatsache eine besondere Herausforderung dar. Sie muss die ökonomischen Rahmenbedingungen sichern und zugleich die eigenen kulturellen Traditionen betonen. Ob der Ausbau regionaler und nationaler Kulturwirtschaften hier Abhilfe schafft, wird sich erst noch zeigen müssen.

Kinowerbung (© www.aboutpixel.de)

Ein Politikfeld auf der Suche nach seinem Gegenstand

Wirtschaftspolitik versucht, die Wirtschaft zum Florieren zu bringen; Finanzpolitik bemüht sich um die Füllung der öffentlichen Kassen. Doch um was kümmert sich die Kulturpolitik? Offenbar muss es sich um "Kultur" handeln. Wie schwierig dieser Begriff zu fassen ist, wird immer wieder durch die Aufzählung völlig unterschiedlicher Begriffskombinationen illustriert wie etwa Unternehmenskultur, Kulturhauptstadt, Kulturbeutel. Was Letzteren betrifft: Die Hygiene und Kosmetik kann als Teil einer "Selbstsorge" - durchaus im Sinne der alten Griechen - verstanden werden. Man möchte gepflegt in Erscheinung treten. Pflege, man erinnere sich, ist jedoch der Ausgangspunkt von Kultur: die Analogie zwischen der cultura agri (Landwirtschaft) und der Pflege des Geistes, der cultura animi, in den tusculanischen Schriften von Cicero. Kultur ist also nicht bloß Pflege schlechthin, sondern genauer die Pflege und Gestaltung einer Lebensweise, die man in einer überlegten Art - also "kultiviert" - vollzieht.

Kultur ist, wie der Mensch lebt und arbeitet, so hieß es schon bei Bert Brecht. Und über die geeignete Art und Weise dieses Lebens und Arbeitens denkt zumindest der moderne Mensch ständig nach. Denn spätestens seit der Entdeckung der Individualität in der Renaissance ist die Eigenverantwortlichkeit des Individuums bei der Gestaltung seines Lebens ein Kennzeichen unserer Gesellschaft: Es ist die zentrale Bildungsaufgabe des Menschen. Kultur ist Lebensweise, Lebensweise ist eine Bildungsaufgabe, Kultur und Bildung hängen also aufs Engste zusammen. In der Tat befinden wir uns hier im Begriffskosmos sowohl der UNESCO als auch der deutschen kulturpolitischen Reflexion seit den 70er-Jahren. Denn "Kultur" ist dort der gesamte Komplex unterschiedlicher spiritueller, materieller, intellektueller und emotionaler Ausdrucksformen, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Sie schließt nicht nur die Künste und Literatur, sondern auch die Weisen des Lebens, die fundamentalen Menschenrechte, Wertesysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen ein. Dies ist er also, der oft bemühte - und häufig kritisierte - "weitere Kulturbegriff" der UNESCO.

Kulturpolitik in diesem Sinne hat es zu tun mit allen Problemen und Entwicklungstrends, die unsere Gesellschaften berühren, ist also Gesellschaftspolitik. Dies gilt insbesondere für die Globalisierung, die von den einen euphorisch begrüßt, von anderen dagegen mit größter Sorge beobachtet und von Einzelnen sogar vehement bekämpft wird. Denn die Internationalisierung der Finanzmärkte sowie die internationale Vernetzung der Ökonomie gehen einher mit Prozessen der politischen, sozialen und kulturellen Vernetzung.

Die so genannte Kulturwirtschaft gerät dabei als Erstes in den Blick. Denn entsprechend der expansiven Marktlogik ist es insbesondere die englischsprachige Musik- und Filmindustrie, die mit wenigen Global Playern riesige Marktanteile erobert hat und mit ihren marktschnittigen Kulturwaren weltweit präsent ist. Legt man zudem den weiten Kulturbegriff zu Grunde, betrachtet also insbesondere die Lebensweise als Teil von Kultur, dann sind es nicht nur die Kulturwaren, sondern eben auch alltägliche Konsumgegenstände mit ihrem Einfluss auf die Lebensweise - also die Nahrungsaufnahme und die vielfältigsten Konsumwaren in ihren ausgetüftelten Erscheinungsformen -, von denen Globalisierungsskeptiker oder -kritiker sagen, dass sie den lokalen und regionalen kulturellen Ausdruck (de)formieren. Eine Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik auf der Basis des weiten Kulturbegriffs muss sich dabei angesprochen fühlen, wenn es um die Globalisierung geht.

Auf der konzeptionellen und theoretischen Ebene wird Kulturpolitik als spezifisches Gestaltungsfeld zumindest in Konturen greifbar. Doch entspricht dieses Bild auch der alltäglichen Realität in den Kulturausschüssen der Kommunen, der Landtage oder des Bundestages? Stehen die "Lebensweisen" im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen wirklich auf der Agenda der Kulturverbände? Vermutlich zeichnet man kein Zerrbild dieser Akteure, wenn man diese Fragen vorsichtig verneint. Denn der Alltag kulturpolitischer Debatten wird sehr stark von Finanzierungsfragen geprägt: Es wird über Rahmenbedingungen gesprochen, über Strukturen, Haushalte, Urheber- und Verwertungsrechte, über die Künstlersozialkasse. Kulturpolitik ist in der Praxis auf Bundesebene sehr stark kulturelle Ordnungspolitik, auf Landes- und kommunaler Ebene überwiegend Kulturförderpolitik und in Verbänden Interessenpolitik für die jeweilige Berufsgruppe oder für die betreffenden Kultureinrichtungen.

Kulturpolitik kommt in der Praxis also überwiegend pragmatisch daher, die theoretischen Höhenflüge der Kultur(politik)theorie müssen praktisch umgesetzt werden: Einrichtungen mit ihren Arbeitsplätzen müssen erhalten werden, Künstler/-innen ohne Ängste alt werden können. Es kann jedoch auch die Suche nach neuen Geldquellen durchaus zu gesellschaftspolitisch ambitionierten Diskursen führen. Denn die Säulen der Kultur(förder)politik, von denen man heute spricht (öffentliche Kulturförderung, Kulturförderung der Wirtschaft, private Kulturausgaben und neuerdings vermehrt Stiftungen) haben sehr viel damit zu tun, welche Rolle dem Staat, der Wirtschaft und dem bürgerschaftlichen Engagement des Einzelnen in der Gesellschaft zukommt. Selbst eine noch so pragmatische kulturelle Ordnungspolitik wird sich den Diskursen über den sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Wandel stellen müssen, weil hier neue Rahmenbedingungen geschaffen werden, die auch für den Kulturbereich relevant sind. Man kann sogar die These aufstellen, dass eine bloß pragmatische Kulturpolitik zur Zeit an ihr Ende zu kommen scheint, weil sie nicht mehr genügend Überzeugungskraft angesichts stark wachsender Legitimationsanforderungen entfaltet. Ich will daher zumindest einige Hinweise auf mögliche Begründungen von Kulturpolitik geben und dabei Ergebnisse der kulturellen Ordnungspolitik der letzten Jahre vorstellen.

Wozu Kultur?

"Kulturelle Ordnungspolitik" ist nicht unbedingt ein in der Praxis beliebter Begriff. Denn "Kultur" bezieht sich zwar immer auch auf die Gewohnheiten von Gruppen und Gesellschaften, hat aber - gerade in den Künsten - stets auch ein gesellschaftskritisches Potenzial: Kultur ist immer auch Kulturkritik. In einer systemtheoretischen Betrachtungsweise der Gesellschaft kann man die Subsysteme Wirtschaft, Politik, Soziales und Kultur unterscheiden, die alle vielfach miteinander in Beziehung stehen. Trotz der innergesellschaftlichen Vernetzung hat jedes dieser Subsysteme seine spezifische gesellschaftliche Aufgabe: die der Waren- und Dienstleistungsversorgung (Wirtschaft), der politischen Steuerung (Politik), der Schaffung sozialen Zusammenhalts (Soziales) und schließlich - als Aufgabe des Kulturbereichs - die Förderung des gesellschaftlichen Diskurses.

Man kann geradezu von "Kulturfunktionen" sprechen, die offenbar nötig sind, will eine Gesellschaft (oder soziale Gruppe) nicht in Agonie verfallen oder ihre Identität verlieren. Zu diesen Kulturfunktionen zählen etwa die Möglichkeiten zur Selbstreflexion, sich also Bilder von sich selbst zu schaffen und darüber zu diskutieren. Man braucht Angebote an Identitäten und Vorstellungen vom guten Leben; man benötigt ein soziales und kulturelles Gedächtnis, das nicht ohne Voraussetzungen entsteht. Im Kulturbereich werden Probleme thematisiert - ebenso wie im Feld der Wirtschaft und der Politik. Doch während man hier irgendwann - und oft ziemlich rasch - zu Lösungen kommen muss, dürfen und sollen sie im kulturellen Bereich offen gehalten werden. Dies gilt für den Kulturbereich insgesamt, es gilt jedoch insbesondere für die Künste, die trotz allen Redens über den "weiten Kulturbegriff" nach wie vor in dessen Mittelpunkt stehen.

Meine These ist, dass nur dann ein öffentlich geförderter Kunstbetrieb aufrechterhalten werden kann, wenn es zu zeigen gelingt, dass die Künste solche gesellschaftlich und für die individuelle Entwicklung notwendigen Kulturfunktionen erfüllen. Andernfalls werden zwar nicht die Künste aus der Gesellschaft verschwinden; sie werden jedoch dann nur noch als Wirtschaftsfaktor, als Teil einer kommunalen oder betrieblichen Selbstdarstellung oder als Standortfaktor eine Rolle spielen - also dort, wo ein eher betriebswirtschaftlich erfassbarer Nutzen belegt werden kann. Oder sie werden als Privatsache Einzelner begriffen, welche die Öffentlichkeit nicht weiter kümmern muss. Erfüllen die Künste derartige Kulturfunktionen? Hierzu nur einige Hinweise.

Wenn Okwui Enwezor, der künstlerische Leiter der 11. Documenta, davon spricht, dass es der Kunst nach wie vor um die "Erarbeitung und Entwicklung von Interpretationsmodellen für die verschiedenen Aspekte heutiger Vorstellungswelten" geht, dann spricht er von "Kulturfunktionen", die die Kunst erfüllen soll. Ähnliche Aussagen gibt es von Vertreter/-innen der Literatur, des Theaters, der Musik oder des Tanzes. Man erwartet also nach wie vor von den Künsten, dass sie der Gesellschaft Möglichkeiten verschaffen, sich selbst den Spiegel vorzuhalten, Lebensstile zu reflektieren, Identitätsangebote zu produzieren und Orientierungen bereitzustellen, die eine Verortung in Raum und Zeit ermöglichen. In der Geschichte der Menschheit entstanden als "Medien" einer solchen Selbstgestaltung, Selbstreflexion und Weltaneignung Religion und Mythos, aber auch Wissenschaft und Kunst. Ernst Cassirer nennt diese Hervorbringungen menschlichen Geistes symbolisch-kulturelle Formen und ihre Gesamtheit "Kultur". In dieser Hinsicht steht also die Kunst durchaus in Konkurrenz zu anderen Sinngebungsinstanzen, so dass die Skepsis von Okwui Enwezor, ob und wie die zeitgenössische Kunst diese Aufgabe der Interpretation noch erfüllen kann, verständlich wird.

Und tatsächlich zeigt die Geschichte, dass nicht alle symbolisch-kulturellen Formen zu jeder Zeit gleichmäßig in Anspruch genommen worden sind. Vielmehr geraten bestimmte Formen immer wieder in Verdacht, ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen zu können. So wurde der Mythos abgelöst durch Wissenschaft und Religion, die Religion wiederum erlebte in der Säkularisierung des 19. Jahrhunderts einen Prozess der Entwertung. Und seit einigen Jahren ist der Glaube an die Wissenschaft stark beschädigt. Verständlich ist daher die Vorsicht gegenüber der zeitgenössischen Kunst bei Okwui Enwezor, weil die Art und Weise, wie diese die genannten Funktionen erfüllt, ebenfalls ins Gerede gekommen ist. Zum Teil lag das sicherlich an künstlerischen Entwicklungen, zum Teil hatte es mit der generellen Infragestellung von Sinngebungsangeboten zu tun. Es ist also zu zeigen, wie die Künste die genannten Kulturfunktionen überhaupt erfüllen können.

Gesetzt den Fall, die Künste - als "harter Kern" der Kulturpolitik - erfüllen im Grundsatz die genannten Kulturfunktionen, dann schärfen sich erneut die Konturen dessen, was unter "Kulturpolitik" verstanden wird: Denn dann ist Kulturpolitik in der Tat Gesellschaftspolitik, unterscheidet sich jedoch von anderen Politikfeldern, die dies ebenfalls sind, durch die Art und Weise, wie gesellschaftspolitische Probleme behandelt werden. Dann ist es auch sinnvoll, für das System der Künste geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, so wie es eine pragmatisch orientierte kulturelle Ordnungspolitik seit Jahren erfolgreich betreibt. Notwendig ist es jedoch, sich dieser Wirkungen oder sogar Funktionen der Künste verstärkt zu besinnen. Denn die Zeiten, in denen die Gesellschaft und insbesondere die Parlamente ohne weitere Begründung Kulturausgaben bewilligten, sind zu Ende gegangen. Es taugen zudem beide Trends in der Kulturpolitik und Kunstentwicklung der 90er-Jahre - nämlich eine ökonomische Sichtweise von Kunst, verbunden mit einem Trend zur Festivalisierung - wenig, die Künste in ihren Kulturfunktionen zu stärken. Auch hat die Selbstreferentialität des Kunstbetriebes sich an der einen oder anderen Stelle allzu ungehindert entfaltet, so dass - zu Recht - große Kultureinrichtungen nunmehr auf der Suche nach dem (vor allem jungen) Publikum sind. Denn was nützt die elaborierteste Kunst, wenn der Kreis, der sie zur Kenntnis nimmt, immer kleiner wird. Hier ist ein wichtiger Grund dafür zu finden, dass in den letzten fünf Jahren der Ansatz "Kulturpolitik als kulturelle Bildungspolitik" aus den 1970er-Jahren zu neuen Ehren gekommen ist: Kulturelle Bildung ist zur zentralen Legitimationskategorie in der Kulturpolitik geworden.

Eine kulturpolitische Zwischenbilanz: Ergebnisse und Perspektiven

Kulturpolitik war als Ordnungspolitik in den letzten Jahren durchaus erfolgreich. Äußere Anzeichen für diesen Erfolg sind etwa die Einrichtung des Amtes eines Kulturstaatsministers im Kanzleramt, die Wiederbelebung des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag und vor allem die Arbeit der Enquête-Kommission "Kultur in Deutschland", die im Dezember 2007 ihren knapp 800-seitigen Abschlussbericht zu den verschiedensten Feldern der Kulturpolitik vorgelegt hat. Auch auf der praktischen Ebene gibt es Fortschritte: die bislang erfolgreiche Abwehr immer neue Versuche, die reduzierte Mehrwertsteuersätze im Kulturbereich aufzuheben, die Sicherung der Künstlersozialkasse, die Einrichtung der Bundeskulturstiftung. Die Anerkennung der Relevanz einer Bundeskulturpolitik kann man auch daran erkennen, dass der Kulturhaushalt auf Bundesebene über die Jahre hinweg – antizyklisch – erhöht worden ist. Allerdings gilt diese Erfolgsbilanz nicht gleichermaßen für die Länder- und kommunale Ebene. Hier stellen sich vielmehr – gerade angesichts der Finanzkrise und der Notwendigkeit zur Konsolidierung der Haushalte – erhebliche Probleme, die gut ausgebaute Infrastruktur im Kulturbereich weiterhin aufrecht zu erhalten. Am problematischsten ist dabei die Lage bei den Kommunen, da diese fast keinen Zugriff auf die Gestaltung ertragreicher Steuereinnahmen haben und der Kostenentwicklung in ihren genuinen Aufgabefeldern – etwa im Sozialbereich – wenig entgegensetzen können. Daher wächst die Zahl der unter Staatsaufsicht gestellten Kommunen, die damit im Bereich der "freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben", zu denen die Kultur gehört, erheblich unter Druck geraten. Abhilfe kann mittelfristig nur eine Gemeindefinanzreform schaffen, über die zur Zeit diskutiert wird. Doch wird diese möglicherweise zu spät für die Rettung von einigen Kultureinrichtungen kommen. Im Deutschen Kulturrat, dem Spitzenverband der Bundskulturverbände, werden daher ebenso wie an anderen Orten unterschiedliche Rettungsmaßnahmen diskutiert. Der Katalog reicht dabei über die Forderung, Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen, über Veränderungen in der Gesetzeslage, Kultur als Pflichtaufgabe der Kommunen zu verstehen, bis hin zur Einrichtung eines Nothilfefonds auf Bundesebene.

Möglicherweise können dabei Entwicklungen auf der internationalen und EU-Ebene hilfreich sein. Die Europäische Union hat sich im Jahre 2007 eine "Kulturagenda" gegeben und auf dieser Basis ihre Bemühungen um eine europäische Kulturpolitik erheblich verstärkt. Dabei geht es u.a. um die Stärkung der Kulturwirtschaft, die Verbesserung der Mobilität von Künstlern und Werken innerhalb der Europäischen Union und um kulturelle Bildung als Teilhabe an der Kultur. Im Hinblick auf Kulturförderung wird – bei aller Dynamik dieser Gestaltung von wichtigen Rahmenbedingungen – der Einfluss der Europäischen Union angesichts eines sehr kleinen Etats allerdings eher marginal bleiben.

Eine andere Entwicklung betrifft die nationale Umsetzung der seit 2005 existierenden UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt (s.u.). In diesem Kontext stellen sich einige Zukunftsaufgaben:

  • eine Ausweitung des bürgerschaftlichen Engagements, das in der praktischen Kulturarbeit und in der Kulturförderung eine wichtige Rolle spielt (z.B. Freiwilligendienste und Stiftungsrecht)

  • eine kritische Diskussion über negative Folgen der Föderalismusreform ("Entflechtung"), die eine konstruktive Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Ebenen erschwert

  • eine weitere Stärkung der kulturellen Bildung in allen Lebensaltern

  • die Weiterentwicklung des Urheberrechts angesichts der Dynamik der Digitalisierung (hierzu wurde eine neue Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag eingerichtet)

  • eine Stärkung der nationalen Kulturwirtschaften angesichts des erheblichen Globalisierungsdruckes

  • eine Verbesserung des Dialogs zwischen den Kulturen (national und international) und natürlich

  • ine Stabilisierung der Kulturfinanzen.

Diese Aufgaben betreffen dabei nicht nur die politische Ebene. Auch die Kultureinrichtungen selbst müssen den gesellschaftlichen Wandel (u.a. multiethnische Gesellschaft, demographischer Wandel, Entwicklung der Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums, Teilhabe) sehr viel stärker in ihren Konzeptionen berücksichtigen, als es bisweilen geschieht.

Kulturelle Vielfalt und ihr Schutz

Rund um die Jahrtausendwende entwickelte sich in Kanada die Idee, die eigene nationale (kleine) Kulturwirtschaft gegenüber den übermächtigen Global Players der USA besser schützen zu müssen. Schlüsselbegriff dieser Debatte wurde "kulturelle Vielfalt". Denn diese sah man bedroht, wenn ganze Kulturmärkte nur noch von wenigen großen Unternehmen beherrscht wurden. Zudem erkannte man, dass eine große Gefahr von der Welthandelsorganisation WTO und dem Welthandelsabkommen für Dienstleistungen GATS ausging. Denn dieses verstand Kultur (ebenso wie Bildung, Gesundheit, Medien) ausschließlich unter wirtschaftlichen Aspekten. Entsprechend der neoliberal orientierten Marktlogik der Weltwirtschaftsorganisation wurden daher alle staatlichen Unterstützungsmaßnahmen und Sonderregelungen im Kultur- und Medienbereich zu unerwünschten Subventionen, die das "reine" Marktgeschehen verfälschen. Eine erste "Universelle Erklärung zur kulturellen Vielfalt" durch die Hauptversammlung der UNESCO im Jahre 2001 hatte zu wenig Bindekraft, um den beabsichtigten Schutz garantieren zu können. Daher entwickelte man Vorstellungen über eine völkerrechtlich bindende Konvention. Die Erarbeitung einer solchen Konvention wurde gegen den Widerstand der USA im Jahre 2004 beschlossen und eine Expertenkommission beauftragt. Dies ist in Rekordzeit geschehen, sodass die Konvention im Jahre 2005 beschlossen werden konnte. In kurzer Zeit haben die notwendigen 30 Mitgliedsstaaten die Konvention ratifiziert, sodass sie 2007 in Kraft gesetzt werden konnte. Heute haben über 100 Mitgliedsstaaten – inklusive der Europäischen Union als Ganzes – diese Konvention ratifiziert. Das ist ein Rekord. Wo liegen die Gründe für diesen Erfolg? Zum ersten muss man feststellen, dass unglaublich hohe Hoffnungen in dieses neue Instrument gesetzt werden. Die UNESCO selbst steigert diese Hoffnungen noch dadurch, dass sie selbst den Begriff "Magna Charta der internationalen Kulturpolitik" verwendet. Diese Hoffnung beruht zum einen darauf, dass "kulturelle Vielfalt" als Kern- und Angelbegriff der Konvention ausgesprochen positiv besetzt ist. Zum zweiten wird offensichtlich die Bedrohung durch die Globalisierung, die zudem von großen Weltwirtschaftsorganisationen und mächtigen Einzelstaaten forciert wird, sehr stark vor allem von kleineren Ländern erlebt. Die UNESCO hat dabei mit diesem Instrument erstmals eine gewisse Konfrontation mit der Welthandelsorganisation WTO riskiert, da nunmehr zwei internationale Rechtsinstrumente zusammentreffen, nämlich die Konvention und das GATS-Abkommen, die an einigen Stellen denselben Regelungsbereich haben, aber von sehr verschiedenen Grundannahmen und Zielstellungen ausgehen. Der salomonische Ansatz der Konvention, dass Kulturwaren einen Doppelcharakter haben, nämlich zum einen in der Tat Wirtschaftsgüter, zum anderen aber Träger von Werten sind, muss sich in der Praxis noch bewähren.

Worum geht es in der Konvention?

Es geht um Schutz und um Förderung. Einzelstaaten soll es erlaubt bleiben, eine eigene Kultur(förder)politik betreiben zu können ("kulturpolitische Souveränität"). Sie werden daher aufgefordert, geeignete kulturpolitische Maßnahmen zu ergreifen. Ein Beispiel im Medienbereich sind etwa Quotenregelungen, die die Präsenz der Nationalsprache (gegenüber dem Englischen) sicherstellen sollen. In diesem Zusammenhang hat die Konvention bei entsprechenden Verhandlungen bei dem Europäischen Gerichtshof bereits einen ersten Nutzen gezeigt (z. B. Umsetzung zur Quotenregelung im Rundfunk).

Ein zweites Element der Konvention ist die besondere Pflege von Nord-Süd-Beziehungen im Kulturbereich ("Fair Culture").

Zur Erleichterung der Anwendung der Konvention werden zur Zeit Umsetzungsrichtlinien für die verschiedenen Artikel entwickelt. Bei dieser Implementierung, Umsetzung und Anwendung spielt dabei eine zentrale Rolle, dass zwar die Einzelstaaten die Ansprechpartner sind, neben der staatlichen Ebene die jeweiligen zivilgesellschaftlichen Organisationen eine zentrale Rolle spielen, vor allem in Hinblick auf die Entwicklung von vielfaltssensiblem Bewusstsein (Art. 10 und 11).

In vielen Ländern haben sich daher "Nationale Koalitionen zur kulturellen Vielfalt" gegründet, die schon die Genese der Konvention unterstützt haben und die nunmehr deren Umsetzung begleiten. In Deutschland (ebenso wie in der Schweiz und in Österreich) wurde ein "Weißbuch" mit sehr konkreten Handlungsempfehlungen zu ausgewählten Handlungsfeldern im Dezember 2009 vorgelegt.

Ein entscheidendes Problem besteht darin, dass der Zentralbegriff der Konvention, nämlich "kulturelle Vielfalt", bislang kaum präzise gefasst ist, so dass nach wie vor erhebliche Hoffnungen existieren, für deren Realisierung dieses nur für bestimmte Zwecke entwickelte Rechtsinstrument nicht geeignet ist.

Ausblick

"Kulturpolitik in Zeiten der Globalisierung" bleibt ein aufregendes Arbeitsfeld. In praktischer Hinsicht ist es die vordringliche Zukunftsaufgabe, die Zerstörung der kulturellen Infrastruktur zu verhindern. In konzeptioneller Hinsicht muss sich diese allerdings auch den anstehenden gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben stellen. Kulturpolitik ist jedoch auch interessant als wissenschaftliches Forschungsfeld. Bislang ist sie in der Politikwissenschaft – mit Ausnahme von Klaus von Beyme – fast noch gar nicht angekommen. Nur an wenigen Universitäten – in erster Linie ist hier die Universität Hildesheim zu nennen – hat sie einen festen Platz. Es dominiert in der Debatte ein zwar reflektierter, doch immer auch stark praxisbezogener Diskurs. Dabei geht es selten um grundlagentheoretische Fragen, sondern etwa um die Vorstellung und Begründung eigener konzeptioneller Ansätze für eine zeitgemäße Kulturpolitik. Es ist davon auszugehen, dass dies angesichts der anspruchsvollen Zukunftsaufgaben in Zukunft nicht mehr ausreicht.

Der ursprüngliche Beitrag aus: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nummer 12 / 2003, "Kultur" wurde für das Online-Dossier aktualisiert.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Armin Klein: Kulturpolitik. Wiesbaden 2005 sowie Max Fuchs: Kulturpolitik. Wiesbaden 2009.

  2. Diesen Begriff hat Michel Foucault zum Gegenstand seiner letzten Werke gemacht. Siehe auch Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (Hg.): Lernziel Lebenskunst. Remscheid 1999. Als Überblick über verschiedene Zugänge zu "Kultur" siehe Max Fuchs: Kultur macht Sinn. Wiesbaden 2008.

  3. Zur Kulturdiskussion innerhalb der UNESCO vgl. die seit 1998 erscheinenden Weltkulturberichte, zuletzt UNESCO: Investing in Cultural Diversity and Intercultural Dialogue. Paris 2009. Aufschlussreich sind auch bei diesem Thema die Formulierungen in einschlägigen Konventionen, zuletzt die Konvention zur kulturellen Vielfalt: Deutsche UNESCO-Kommission: Übereinkommen über Schultz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Bonn 2006.

  4. Nach wie vor brauchbar ist Ulrich Beck: Was ist Globalisierung? Frankfurt/M. 1998.

  5. Eine differenzierte Sicht vertreten Johanna Breidenbach und Ina Zukrigl: Tanz der Kulturen. Kulturelle Identität in einer globalisierten Welt, Reinbek 2000. Siehe auch die Beiträge zur kulturellen Globalisierung in Heft B12/2002 dieser Zeitschrift.

  6. Vgl. Georg Bollenbeck: Eine Geschichte der Kulturkritik. Von Rousseau bis Günther Anders. München 2007.

  7. Ich beziehe mich hier auf Arbeiten von Richard Münch auf der Grundlage der Soziologie von Talcott Parsons; vgl. etwa Richard Münch: Dialektik der Kommunikationsgesellschaft. Frankfurt/M. 1991.

  8. Solche "Kulturfunktionen" lassen sich allgemein mit Hilfe der Anthropologie erklären; vgl. Max Fuchs: Mensch und Kultur. Wiesbaden 1999. Sie lassen sich zudem gesellschaftstheoretisch begründen. Siehe auch Max Fuchs: Kampf um Sinn. Remscheid 2008 (als Download unter Externer Link: www.akademieremscheid.de Publikationen, letzter Zugriff 05. Oktober 2010).

  9. Eine ausgearbeitete Theorie hierzu liefert Volker Steenblock: Theorie der kulturellen Bildung. München 1999.

  10. Okwui Enwezor u.a.: Documenta 11 - Plattform 5: Ausstellung. Katalog. Ostfildern - Ruit 2002.

  11. Siehe Max Fuchs: Kunst als kulturelle Praxis. München 2011. (i.E.)

  12. Ernst Cassirer: Versuch über den Menschen. Frankfurt/M. 1990.

  13. Vgl. Hartmut Häußermann/Walter Siebel (Hrsg.): Festivalisierung der Stadtpolitik. Leviathan-Sonderheft 13/1993.

  14. Vgl. Max Fuchs: Kulturelle Bildung. München 2008.

  15. Deutscher Bundestag (Hg.): Kultur in Deutschland. Regensburg 2008.

  16. Vgl. Max Fuchs: Slogans und Leitformeln in der Kulturpolitik. Wiesbaden 2010.

  17. Deutsche UNESCO-Kommission: Kulturelle Vielfalt – Unser gemeinsamer Reichtum. Bonn 2007.

  18. Deutsche UNESCO:Kommission: Kulturelle Vielfalt gestalten. Bonn 2009.

Prof. Dr. Max Fuchs ist Direktor der Akademie Remscheid; Präsident des Deutschen Kulturrates, Ehrenvorsitzender der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung und Vorsitzender des Instituts für Bildung und Kultur; lehrt Kulturarbeit an den Universitäten Duisburg-Essen und Basel.
Foto: Akademie Remscheid