Die Teilnehmenden setzten sich anschließend in drei Kleingruppen mit der Frage auseinander, wie ein Projekt aussehen müsste, das den Anforderungen politischer und kultureller Bildung gerecht wird. Die Diskussionen in den verschiedenen Gruppen verliefen zum Teil sehr unterschiedlich, in allen spielte jedoch eine Klärung dessen, was die politische Bildung ausmacht und dessen, was die kulturelle Bildung ausmacht, sowie die Klärung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden eine wichtige Rolle.
Die Gruppen stellten ihre Ergebnisse im abschließenden Plenum vor. Diese reichten von einem Manifest für das ideale Projekt der kulturellen und politischen Bildung über die Herausarbeitung der Kern-Unterschiede beider Bereiche bis hin zu einer Sammlung von Gelingensbedingungen und Gefahren bei Schnittstellenprojekten.
Es wurde deutlich, dass in der politischen Bildung die Grundsätze des Interner Link: Beutelsbacher Konsenses eine wichtige Arbeitsgrundlage sind, also das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Maßgabe, dass Lernende in die Lage versetzt werden sollen, eine politische Situation und die eigene Interessenlage zu analysieren und entsprechend zu handeln. Dem standen Ansprüche auf künstlerische Freiheit, Subjektivität und Grenzerfahrungen auf Seiten der künstlerischen und kulturellen Bildung gegenüber.
Fast alle Gruppen betonten, dass in der Planungsphase eines gemeinsamen Projektes beide Partner sich Zeit nehmen müssten, um ihre Arbeits- und Denkweisen, ihre Ziele und Interessen auszutauschen und in einen fruchtbaren Dialog zu treten. Nur so könnten gegenseitige Vereinnahmungen vermieden werden und die Reibungsstellen fruchtbar gemacht werden. Das Interesse an einer Fortsetzung des Austauschs war insgesamt groß.
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