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Inklusion als Aufgabe in Erziehung und Bildung

Bettina Lindmeier Dorothee Meyer Wolfram Hilpert

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Auch wenn Inklusion eine gesellschaftlich Aufgabe ist und nicht allein auf Erziehung und Bildung beschränkt werden kann, so ist sie doch auch diesem gesellschaftlichen Aufgabenfeld aufgetragen

Auch wenn Inklusion als Externer Link: gesellschaftliche Aufgabe nicht allein auf Erziehung und Bildung beschränkt werden kann, so ist sie doch auch diesem gesellschaftlichen Aufgabenfeld aufgetragen. In der Erziehungswissenschaft, insbesondere in der Externer Link: Pädagogik bei Nicht/Behinderung, ist diese Aufgabe als eine Schwerpunktaufgabe angenommen worden. Für die in Erziehung und Bildung Tätigen stellt Inklusion im Idealfall eine Zielperspektive und Querschnittsaufgabe dar. Dazu ist es relevant, die Zielgruppen bzw. Adressatinnen und Adressaten von Inklusionsbemühungen zu klären. Zusammengefasst lassen sich hier drei Linien identifizieren (vgl. Lindmeier / Lütje Klose 2015):

  • ein enges, behinderungsbezogenes Adressatinnen- und Adressatenverständnis

  • ein weites, auf alle denkbaren Diversitätsdimensionen bezogenes Adressatinnen- und Adressatenverständnis lehnt eine Feststellung von Unterschieden zwischen Individuen bzw. Gruppen ab und macht den allgemeinen Umgang mit Heterogenität zum Thema

  • eine dritte Auffassung bezieht Inklusion auf alle Lernenden und empfiehlt zugleich, vulnerable Gruppen zu identifizieren und besonders zu berücksichtigen. Diesem Verständnis entspricht die Perspektive der Beiträge auf Externer Link: www.bpb.de/inklusiv-politisch-bilden, die beispielhaft bestimmte Gruppen fokussieren, die nachweislich der Ausschluss von politischen Bildungsprozessen besonders betrifft.

Ainscow und Miles (2009) haben vier international anerkannte Schlüsselelemente inklusiver Pädagogik erarbeitet. Sie zeichnet »das Spannungsverhältnis zwischen einer sozial gerechten, d. h. Diskriminierung und Barrieren vermindernden Pädagogik und einer qualitativ hochwertigen und effektiven Bildung für alle als grundlegendes Spannungsverhältnis von Bildungsgerechtigkeit (›equity‹) aus« (Lindmeier / Lütje-Klose 2015: 10 f.).

Die Prozesshaftigkeit von Inklusion, die Identifizierung und Berücksichtigung besonderer Lernunterstützungsbedarfe »vulnerabler« Gruppen, und die sich wechselseitig ergänzende Ausrichtung auf den Abbau von Barrieren einerseits sowie den Aufbau erfolgreicher Beteiligungsmöglichkeiten von Lernenden andererseits erscheinen uns für das Verständnis von Inklusion grundlegend. Diese Aspekte finden daher in den einzelnen Beiträgen mit ihren verschiedenen Schwerpunkten auf Externer Link: www.bpb.de/inklusiv-politisch-bilden Berücksichtigung.

Literatur:

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Der Artikel ist ein adaptierter Abschnitt (S. 14-15) des Beitrages Wolfram Hilpert/ Dorothee Meyer/ Bettina Lindmeier (2020), Einleitung. In: Dorothee Meyer/ Wolfram Hilpert/ Bettina Lindmeier, Externer Link: Grundlagen und Praxis inklusiver politischer Bildung. Bonn. S. 8 - 20.
Dort finden Sie auch weitere Fundstellenangaben und weitere Literatur.

Fussnoten