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Spätestens seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 1.1.2009 deutsches Recht geworden ist steht die Frage der inklusiven Gestaltung der Bildungs- und Partizipationsprozesse auf der Agenda der politischen Bildung. In der UN-BRK wird Menschen mit Behinderungen das Recht auf Bildung "ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit" zugesprochen. Als eines der Bildungsziele wird die Befähigung zur "wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft" genannt. Wo Barrieren für politische Bildung durch Übersetzungen z.B. in Gebärdensprache und mit technischen Hilfsmitteln abgebaut werden können, ist die Gesellschaft deshalb aufgefordert, diese zur Verfügung zu stellen. Wie aber können Menschen gefördert werden, für die die Barrieren durch den Einsatz technischer Hilfsmittel nicht beiseite geräumt werden können?
Am 14. März 2014 fand in Köln der Workshop "Inklusive politische Bildung" der bpb statt. Er war Startschuss für die heiße Phase der Suche nach einer Didaktik der inklusiven politischen Bildung. Wissenschaftler aus der Politikdidaktik, der Politologie, der Heil- und Sonderpädagogik und anderen Fachbereichen sowie Fachleute aus der Praxis waren eingeladen, bei dieser Suche zu helfen. Auf dem Workshop wurden Fragen und Thesen formuliert und so wichtige Impulse für eine (Weiter-)Entwicklung eine Didaktik der politischen Bildung gegeben.
Unwidersprochen blieben die folgenden Feststellungen des emeritierten Professors der Heilpädagogik Karl-Ernst Ackermann: "Intention der Inklusion ist es nicht, Menschen mit Behinderungen an gegebene gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen, z.B. 'Menschen mit geistiger Behinderungen oder anderen Lernschwierigkeiten zur Teilhabe auch an politischem Geschehen zu befähigen.' Vielmehr sollen die gesellschaftlichen Verhältnisse so modifiziert werden, dass Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft teilhaben" (vgl.
Wie im Sinne der Inklusion gesellschaftliche Verhältnisse konkret zu gestalten sind, wurde diskutiert und wird weiter zu diskutieren sein. Für die politische Bildung lässt sich jedoch die Schlussfolgerungen ziehen: Der Intention der Inklusion wird man nicht gerecht, wenn sie lediglich als Erfordernis verstanden wird, in Fachsprache verfasste Kommunikationsgebote mit dem Ziel der Barrierefreiheit ganz oder in Auszügen in (auch) für Behinderte entwickelte Sprachen zu übersetzen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf Angebote für Lernbehinderte in "leichter Sprache".
In mehreren Beiträgen wurde zum Ausdruck gebracht, dass Angeboten für Behinderte aus Inklusionsperspektive weder ein spezifischer Politik- noch ein besonderer Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden darf. "Eine 'inklusive Didaktik' im Sinne einer neuen 'Sonderdidaktik' wird abgewiesen. Da es um die Bildung aller Menschen geht, müsse es sich um eine Didaktik der Allgemeinen Pädagogik handeln", stellte Karl-Ernst Ackermann fest. "Ein spezifisch sonderpädagogischer Kern einer solchen Didaktik kann jedoch in der besonderen Form von Zuwendung gesehen werden" (vgl.
Ist Zielgruppenorientierung ein Widerspruch zu Inklusion oder deren Voraussetzung? Vor dieser Frage sieht man sich gestellt, wenn man zum Beispiel Thesen von Dr. Dönges (Sonderpädagogik, Universität Koblenz-Landau) und Prof. Zurstrassen (Soziologie, Universität Bielefeld) in den Blick nimmt:
"Auf Grund der Heterogenität der Adressaten inklusiver politischer Bildung kann diese nur gewinnbringend erfolgen, wenn sie zielgruppenspezifische Erfordernisse in Form von Differenzierungen und Unterstützungen umfasst. Jede Bildungsmaßnahme und jeder Unterricht setzen eine Auseinandersetzung mit der Frage nach der Zielgruppe voraus. Dies wird auch durch einen inklusiven Anspruch nicht aufgehoben" (vgl.
"Zielgruppenspezifische Angebote können die gesellschaftliche Exklusion der Sozialgruppen verstärken: Durch Separierung und defizitorientierte Perspektivierung" (vgl.
Ob tatsächlich der vermeintliche Widerspruch der beiden Aussagen nicht aufheben lässt, ist weiter zu diskutieren. Weitgehende Übereinstimmung herrschte allerdings darüber, dass zwar Heterogenität von Menschen mit und ohne Lernschwierigkeit zwar heterogene Angebote erfordern. Festlegungen durch Zielgruppenfestschreibungen (z.B. "ein Angebot für Lernbehinderte") sollten allerdings vermieden werden. Übereinstimmung herrschte auf dem Workshop, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst entscheiden sollen, welchen Zugangsweg sie zu einem Inhaltsuchen.
Interner Link: Einen Überblick zu "Inklusion und politische Bildung" finden Sie hier (pdf, 64 KB).
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