Auf Grund der Heterogenität der Adressaten inklusiver politischer Bildung kann diese nur gewinnbringend erfolgen, wenn sie zielgruppenspezifische Erfordernisse in Form von Differenzierungen und Unterstützungen umfasst. Jede Bildungsmaßnahme und jeder Unterricht setzen eine Auseinandersetzung mit der Frage nach der Zielgruppe voraus. Dies wird auch durch einen inklusiven Anspruch nicht aufgehoben. Dabei ist auf die Überwindung von Zugangserschwernissen abzuzielen und nicht auf selektierende Formate.
Für einen Teil der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernschwierigkeiten wird eine Partizipation an politischen Prozessen nur mit Hilfe advokatorischer Assistenz möglich sein, die sich auf eine Art Dolmetscherfunktion reduzieren muss.
Damit stellt sich die Frage, ob die Überlegungen zu einer inklusiven politischen Bildung alle Menschen mit geistiger Behinderung im Blick haben oder implizit Mindestkompetenzen (z.B. Assistenznehmerkompetenzen) vorausgesetzt werden. Eine solche Ausrichtung im Sinne des Readiness - Modells ist aber mit einem inklusiven Anspruch nicht vereinbar.
Menschen mit Selbstvertretungserfahrungen sollten als Multiplikatoren politischer Bildung fungieren und dazu besondere Fortbildungsangebote erhalten.
Es gibt nicht die leichte Sprache. Leicht oder schwer bemisst sich an den individuell unterschiedlichen Möglichkeiten. Auch ein Text der die Regeln leichter Sprache berücksichtigt, wird Leser überfordern und auf andere diskriminierend wirken. Um die Reichweite leichter Sprache zu erhöhen, ist deshalb ein Höchstmaß an Multimodalität und weitere Differenzierungen (z.B. leichte Sprache/einfache Sprache) zu fordern.