Für die kommunalpolitische Partizipation von Jugendlichen gibt es verschiedene Einflussfaktoren und verschiedene Formen der Partizipation. Zu den Einflussfaktoren, die unabhängig von den Partizipationsmöglichkeiten der Jugendlichen sind, zählen:
Einstellung der Jugendlichen zu Politik, zu Politiker/-innen und zum politischen Geschehen, der Wunsch aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens mitzuwirken oder auch die Zufriedenheit mit dem eigenen Lebensumfeld.
Erfahrungen mit Partizipation z.B. in Schule, Elternhaus und Vereinen. Gute Erfahrungen mit Partizipation führen zu einem stärkeren Engagement und zu einem größeren Zutrauen in die eigene Fähigkeit zur Mitwirkung.
Einstellungen im sozialen Umfeld. Es ist einerseits relevant, ob Freundinnen und Freunde, Familie und persönliche Vorbilder der Partizipation positiv oder negativ gegenüberstehen. Andererseits, wie die Jugendlichen und ihr Umfeld den zeitlichen Aufwand von Mitwirkungsaktivitäten und deren Chancen einschätzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, inwieweit die Jugendlichen über konkrete Partizipationsmöglichkeiten in ihrem Umfeld bzw. in der Kommune informiert sind.
Einflussfaktoren der jeweiligen Kommune auf die Bereitschaft Jugendlicher zur Partizipation sind u.a.:
Einstellung und Maßnahmen der Kommune zur Jugendpartizipation
Einbindung und Förderung der Jugendlichen hinsichtlich konkreter Mitwirkungsmöglichkeiten
sowie die personelle und finanzielle Unterstützung der jeweiligen Mitwirkungsangebote.
Kommunalpolitische Beteiligungsmöglichkeiten
Wahlrecht – Jede/r Bürger/-in hat das Recht, an den Kommunalwahlen seiner Gemeinde teilzunehmen, auch wenn er die Nationalität eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. In Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Sachsen ab 18 Jahren.
Stadt- oder Gemeinderat – Der Gemeinde- bzw. Stadtrat stellt das Hauptorgan der Kommunalpolitik und zugleich die Bürgervertretung bzw. die kommunale Volksvertretung dar. Die genaue Bezeichnung des Rates variiert in den Kommunen je nach Größe und Status der Gemeinde. Er setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin sowie gewählten und ehrenamtlichen Ratsmitgliedern. In den Stadt- bzw. Gemeinderat wählbar ist jede/r EU-Bürger/-in, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten in der jeweiligen Gemeinde hat.
Vereine und Bürgerinitiativen – Auch in Vereinen oder Bürgerinitiativen können sich die Bürger/-innen engagieren und über diesen Weg an der lokalen Politik partizipieren. Gerade Vereine spielen eine wichtige Rolle in der Gemeinde. Das betrifft sowohl die Artikulation von Bürgerwünschen und Interessen als auch die Auswahl der Kommunalpolitiker/-innen. Bürgerinitiativen entstehen oft aus einem konkreten Anlass, als Reaktion auf bestehende Planungen oder Entscheidungen. Sie existieren meist nur für die Dauer des Widerstandes und kämpfen für ein konkretes Ziel, z.B. das Verhindern eines geplanten Straßenbaus.
Lokale Medien – Medien haben eine nicht unerhebliche Einwirkung auf kommunalpolitische Entscheidungen. Hier gibt es die Möglichkeit, außerhalb der direkten Kommunalpolitik, indirekten Einfluss geltend zu machen. Für Jugendliche gibt es in der lokalen Presse zudem die Chance, über Kinder- und Jugendforen in Rundfunk oder TV-Sendungen sowie in Zeitschriften ihre Meinung kundzutun.
Partizipation von Jugendlichen
Typische Belange der Jugend sind Freizeit- und Sportmöglichkeiten, die Errichtung eines Jugendtreffs bzw. Jugendzentrums oder Engagement für Klima, Umwelt und Soziales.
Neben den oben genannten Partizipationsmöglichkeiten gibt es speziell für Jugendliche folgende Wege zur Mitwirkung:
Jugendorganisationen der politischen Parteien – Alle großen politischen Parteien haben eigene Jugendorganisationen. Die Mitgliedschaft in diesen ist in der Regel ab 14 Jahren möglich. Wichtig: Man kann auch in der Jugendorganisation mitwirken, ohne zugleich Mitglied in der Mutterpartei zu sein.
Jugendparteien – sind politisch eigenständige Parteien oder Wählervereinigungen, die Interessen von Jugendlichen und jungen Menschen vertreten. Sie sind nicht vergleichbar mit Jugendorganisationen der politischen Parteien, da Jugendparteien eigene Parteien mit verschieden Positionen und Programmen sind. Sie sind meist nur im kommunalen Bereich aktiv und vornehmlich in Bundesländern anzutreffen, in denen Jugendliche bereits mit 16 das aktive und das passive Wahlrecht besitzen.
Jugendgemeinderäte/Jugendparlamente/Jugendforen – In vielen Kommunen werden Jugendliche in Form von Jugendgemeinderäten in die Lokalpolitik integriert. Manche Gemeinden sprechen auch von Jugendparlament oder -forum. Im Prinzip funktionieren jedoch alle gleich: Sie richten sich nach dem Vorbild der Stadt- bzw. Gemeinderäte und bieten Jugendlichen die Möglichkeit, Entscheidungen zu beeinflussen, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen vor Ort berühren. Die Einflussmöglichkeiten variieren jedoch von Gemeinde zu Gemeinde: Es bestehen unterschiedliche Wahlverfahren, finanzielle Möglichkeiten sowie rechtliche Grundlagen der Jugendgemeinderäte.
Jugendhilfe-Ausschüsse – Diese Ausschüsse sind zur bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung eingerichtet worden. Hier werden alle Angelegenheiten der Jugendhilfe innerhalb der Kommune beraten. Im Jugendhilfeausschuss sitzen gewählte Stadträte sowie sachkundige Einwohner/-innen. Letztere könnten auch durch Jugendliche vertreten werden.