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Sicher ist sicher: Was man beim Einsatz von Facebook in der Bildungsarbeit beachten sollte

Iren Schulz

/ 12 Minuten zu lesen

Foto hochladen, Namen der Bildungsinstitution eintragen und fertig ist das Schul-Facebook-Profil? Ganz und gar nicht, erklärt Medienpädagogin Dr. Iren Schulz in ihrem Gastbeitrag. Ein Überblick über Sicherheit, rechtliche und administrative Voraussetzungen und Verhaltensregeln auf Facebook.

Beim Einsatz von Facebook in der Bildungsarbeit gibt es Einiges zu beachten ( bykst / bearbeitet / Externer Link: Pixabay / Externer Link: Lizenz CC0 )

Schule ist und wird digital – daran ist mindestens seit der bundesweiten Externer Link: Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft im Oktober 2016 nicht mehr viel zu rütteln: „Zu guter Bildung im 21. Jahrhundert gehören IT-Kenntnisse und der souveräne Umgang mit der Technik und den Risiken moderner Kommunikation“, meint Bildungsministerin Johanna Wanka und hat dafür den DigitalPakt#D vorgeschlagen. Mit „moderner Kommunikation“ sind vor allem die medialen Pfade gemeint, auf denen Kinder und Jugendliche schon lange zu Hause sind und die – ob gewollt oder nicht – auch durch Bildungseinrichtungen hindurchführen. Facebook ist so ein Beispiel für den Austausch in Sozialen Netzwerken, der in und über Schulen stattfindet: Schulische Themen werden diskutiert, Veranstaltungen dokumentiert oder automatisch generierte Profile erstellt, weil der Name der Einrichtung mehrfach auf Facebook erwähnt wurde. Vor diesem Hintergrund scheint es unerlässlich, sich mit den Potenzialen und Risiken auseinanderzusetzen, die soziale Netzwerke für schulbezogene Kommunikation bieten. Im Folgenden werden Strategien und Techniken vorgestellt, die für den Einsatz von Facebook in Bildungskontexten zu bedenken sind. Dabei soll es um rechtliche Rahmenbedingungen und administrative Fragen, aber auch um redaktionelle Regeln und Handlungsweisen gehen. Neben grundlegenden Informationen werden Linktipps zum Weiterlesen gegeben und Methoden vorgestellt, die für das Erarbeiten und die richtige Aufbereitung von Social-Media-Inhalten geeignet sind.

Voraussetzungen: Rechtliches und Administratives

Möchte eine Bildungseinrichtung oder ein Lehrender ein Facebook-Profil anlegen, so muss klar sein, dass diese Plattform vor allem in Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre höchst umstritten ist. Bevor eine Entscheidung dafür oder dagegen getroffen werden kann, sollten also die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Grundsätzlich gilt es zu klären, wie sich das Externer Link: betreffende Bundesland zum Betreiben einer Facebook-Seite in einer Bildungseinrichtung positioniert. Dabei lohnt es sich auch, den Kontakt zur Landesmedienanstalt oder zum Externer Link: Datenschutzbeauftragten des Landes aufzunehmen und aktuelle Informationen einzuholen.

Prüfen sollte man auch die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook, die hin und wieder geändert werden. Es existiert eine deutsche Version, die recht verständlich gegliedert und unter „Impressum/Nutzungsbedingungen“ zu finden ist.

Erläutert werden an dieser Stelle die Rechte und Pflichten, die beim Kommunizieren im Netzwerk gelten. Dazu gehört unter anderem der sensible Umgang mit der Privatsphäre. In den Externer Link: Datenrichtlinien macht Facebook Angaben dazu, auf welche Weise das Soziale Netzwerk zum Teilen von Inhalten mit anderen genutzt werden kann und inwieweit Facebook Inhalte und Informationen sammelt und verwendet. Facebook betont hierbei zwar, dass den Nutzenden grundsätzlich alle Inhalte gehören, die sie posten und dass diese Informationen über die Einstellungen für Privatsphäre kontrolliert werden können. Mit der Annahme der AGB erteilt jedoch jeder(r) Nutzende dem Sozialen Netzwerk auch die Genehmigung, sämtliche Inhalte und Informationen zu sammeln, die eigene Aktivitäten und selbst publizierte Informationen betreffen aber auch solche, die von anderen Nutzenden in Bezug zu einem Profil oder einer Person veröffentlicht werden. Gesammelt werden außerdem Informationen über Kontakte, Standorte, Geräte, Apps oder Zahlungen, die über Facebook getätigt werden. Es wird argumentiert, dass diese Informationen über sogenannte Externer Link: „Cookies“ und ähnliche Technologien gespeichert und verarbeitet werden, um die Nutzbarkeit des Sozialen Netzwerks zu verbessern, Werbeanzeigen zu optimieren oder die Sicherheit zu erhöhen. Werden Inhalte und Informationen von Nutzenden gelöscht, werden sie auf eine Weise entfernt, die dem Leeren des Papierkorbs auf einem Computer gleicht, dennoch aber für eine „angemessene Zeitspanne“ als Sicherheitskopie aufbewahrt.

Screenshot 1: Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook / (Externer Link: Facebook)

Wichtig für eine verantwortungsvolle Kommunikation auf Facebook ist darüber hinaus die Meldefunktion, die es jedem Nutzenden ermöglicht, Externer Link: problematische Inhalte zu melden und damit vor allem die eigenen Aktivitäten und Kontakte „sauber zu halten“ und zu schützen. Neben jedem Beitrag erscheint beim Klick auf das kleine Dreieck im oberen rechten Bereich unter anderem die Option „Beitrag melden“. Bei problematischen Inhalten kann es sich beispielsweise um Profile, Beiträge oder Kommentare handeln, von denen Mobbingattacken oder rechtswidrige politische Argumentationen ausgehen oder über die Gewalttaten inszeniert und verbreitet werden. Auch unseriös erscheinende Spendenaktionen und Werbeanzeigen können gemeldet werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich beim Betreiber des Sozialen Netzwerkes zu melden, wenn der Verdacht besteht, dass das eigene Konto oder das einer anderen Person wurde Externer Link: gehackt, imitiert oder gefälscht wurde. Grundsätzlich behält sich das Soziale Netzwerk vor, entlang der eigenen Externer Link: Community-Standards zu entscheiden, ob missbräuchliche oder fragliche Inhalte oder Profile tatsächlich entfernt werden.

Insgesamt muss sich also eine Bildungseinrichtung bewusst sein, dass sie mit dem Erstellen eines Facebook-Profils nicht nur eine Grundsatzentscheidung für ein Soziales Netzwerk fällt, das sämtliche Inhalte und Informationen speichert und weiterverwertet. Es geht auch im alltäglichen Kommunizieren darum, sparsam und verantwortungsvoll mit den eigenen Daten und denen der anderen Nutzenden umzugehen und das Kommunikationsumfeld des eigenen Profils im Blick zu haben. Hierfür bietet Facebook noch einmal ein überschaubares Externer Link: Check-up an, mit dem Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen geprüft werden können.

Ist die Entscheidung für ein Facebook-Profil im Kontext einer Bildungseinrichtung gefallen, sollten die Eltern der beteiligten Schülerinnen und Schüler (vor allem, wenn sie unter 13 Jahre alt sind) informiert und die entsprechende Zustimmung eingeholt sowie die jeweiligen Richtlinien im betreffenden Bundesland beachtet werden (siehe oben). Zudem steht die Entscheidung an, ob es sich beispielsweise um den Account der gesamten Schule, einer Schulklasse oder einer Nachmittags-AG handelt. Dementsprechend auszuwählen sind Name (z.B. Kochclub) und Benutzername des Profils (@GrundschuleMusterhausen). Des Weiteren gilt es, die Personen zu bestimmen, die den Account betreuen, und deren Zuständigkeiten zu klären. Neben dem Administrator finden sich derzeit unter Einstellungen > Rollen noch die Optionen des Redakteurs und des Moderators, sowie des Werbetreibenden, des Analysten und des Live-Mitwirkenden, die mit verschiedenen Berechtigungen ausgestattet sind. Wichtig ist, dass die betreuenden Personen des Accounts diese Aufgabe längerfristig übernehmen können und über 13 Jahre alt sind. Außerdem gibt Facebook bei Personen eine Anmeldung mit echten Namen (Klarnamen) vor, Pseudonyme sind nicht erlaubt. Für die Betreuung der Facebook-Seite der Schule ist es auch sinnvoll, Vertretungen zu benennen, die einspringen, wenn die verantwortlichen Personen verhindert sind. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass es nur eine einzige, offizielle Seite einer Einrichtung gibt. Die bereits erwähnten automatisch von Facebook generierten oder von Einzelpersonen erstellten Fanprofile kann man mit der eigenen Seite Externer Link: zusammenführen oder löschen (lassen). Zeit nehmen sollte man sich außerdem für das Anpassen der Profil-Einstellungen. Über den Reiter Einstellungen > Allgemein kann man entscheiden, in welchem Land und für welche Altersgruppe die Seite sichtbar sein soll, wer nach der Seite suchen und Kontakt aufnehmen kann und ob die Seite auch außerhalb von Facebook in den Suchmaschinen zu finden sein soll. Außerdem lässt sich unter „Besucherbeiträge“ bestimmen, ob Besucher direkt Beiträge auf der eigenen Seite veröffentlichen können oder ob diese erst durch die Administratoren und Moderatoren frei geschaltet werden sollen. Mit dieser Option behält man die Kontrolle über die Inhalte auf der Facebook-Seite, sollte aber auch zeitnah reagieren können. Im Feld Seitenmoderation kann man zudem von vornherein Beiträge oder Kommentare blockieren, die problematische Begriffe enthalten, der Filter für vulgäre Ausdrücke untermauert diese Option. Unverzichtbar bei der Einrichtung eines Facebook-Accounts ist schließlich das Impressum, das unter Seiteninfo zu finden ist. Hier kann man entweder auf das Impressum einer bestehenden Schulhomepage verweisen, Externer Link: direkt über Facebook gehen oder mit Hilfe so genannter Externer Link: Impressum-Generatoren einen entsprechenden Text erstellen.

Beim Bewegen und Kommunizieren in sozialen Netzwerken geht es um das Teilen, Liken, Verlinken und Vernetzen von Texten, Bildern, Fotos und Videos, die zum Teil selbst erstellt sind, oftmals aber aus ganz verschiedenen, nicht immer nachvollziehbaren Quellen stammen. Das Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild oder Persönlichkeitsrechte sind hier schnell missachtet und können für Unmut und Ärger sorgen, aber auch Strafverfahren nach sich ziehen. Beispielsweise gehen Nutzende, die geschützte Fotos von Stars oder Comicfiguren publizieren, das Risiko einer Abmahnung ein. Wer hetzerische Inhalte, die er oder sie nicht selbst erstellt hat, absichtlich und befürwortend weiterverbreitet, kann vor Gericht dafür belangt werden. Das betrifft auch schon das Teilen oder „Reposten“ von Beiträgen in Sozialen Netzwerken wie Facebook (§ 283 Abs. 4 StGB). Unter anderem Externer Link: irights.info und Externer Link: saferinternet.at geben Auskunft über die verschiedenen Facetten dieser rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, sorgsam und sparsam mit den eigenen Daten und den der Anderen umzugehen, kritisch zu agieren und Quellen zu recherchieren. Das heißt aber auch, dass auf Facebook veröffentliche Fotos und Videos von Schulfesten, Klassenfahrten oder anderen Ereignissen und Dokumente aus dem Schulalltag weiterverbreitet und gespeichert werden können, ohne das gesonderte Genehmigungen erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund gilt es im Vorfeld festzulegen und immer wieder zu prüfen, was die Regeln und vor allem Grenzen des Kommunizierens in Sozialen Netzwerken wie Facebook sind. Vor allem beim Fotografieren und Filmen während Veranstaltungen muss jede Person, die auf den Bildern zu sehen ist (Ausnahme sind öffentliche Veranstaltungen oder Plätze, auf denen größere Personengruppen abgebildet sind und keine Person im Mittelpunkt steht), um Externer Link: Erlaubnis gefragt werden, ob sie gefilmt werden und ob das Material bei Facebook, eventuell sogar mit namentlicher Markierung, gepostet werden darf. Sowohl in Hinblick auf das publizierte Bildmaterial, aber auch die geposteten Texte sollten Sie sich immer in einem Rahmen bewegen, der keinerlei Fläche für Spott, Häme oder Ausgrenzung bietet. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Kontext auch die automatische Gesichtserkennung von Facebook. Eine Software scannt dabei hochgeladene Bilder und Fotos auf zuvor verschlagwortete Inhalte und gibt diese als Metadaten aus – etwa "Gesicht", "Natur" oder die Anzahl der erkannten Personen. Externer Link: Eigenen Angaben zufolge geht es Facebook dabei vor allem um Barrierefreiheit, da sich Menschen mit einer Sehbehinderung diese Texte mit der Sprachausgabe ihrer Geräte wiedergeben lassen können. Eine Möglichkeit, sich die erkannten Informationen anzeigen zu lassen, ist der Quelltext (Rechtsklick auf das Bild > Element untersuchen/HTML anzeigen > Metadaten: Dort finden Sie die Informationen zum Bild). Zudem lässt sich unter Privatsphäre-Einstellungen > Chronik und Markierungen > Wer kann Markierungsvorschläge sehen, wenn Fotos hochgeladen werden, die dir ähneln? festlegen, wer beziehungsweise dass niemand beim Upload von Fotos das eigene Profil zur Markierung vorgeschlagen bekommt.

Um auf Facebook gefunden zu werden und Fans zu gewinnen, ist es sinnvoll die Facebook-Seite auf der eigenen Website zu bewerben und die dort verfügbaren Inhalte auch teilbar zu machen. Bei der Einbindung des Like-Buttons auf der Schulwebsite oder anderen Webprofilen der Bildungseinrichtung muss mindestens die Externer Link: sichere, zweistufige Variante gewählt werden, bei der verhindert wird, dass Facebook bereits Daten von Besucherinnen und Besuchern der Website erfasst, bevor sie überhaupt den Like-Button benutzt haben. Bei Verwendung der von Facebook zur Verfügung gestellten Plugins für die eigene Website ist das nicht sichergestellt und die Plattform speichert auch Daten von Besucherinnen und Besucher, die gar nicht bei Facebook angemeldet sind. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man einfach ein Externer Link: Facebook-Logo mit der entsprechenden Facebook-Seite verlinkt und auf den Like-Button verzichtet. Wichtig für eine erfolgreiche Facebook-Seite ist außerdem die Vernetzung innerhalb des Sozialen Netzwerkes. Von anderen Nutzerinnen und Nutzern beziehungsweise und Seiten wahrgenommen zu werden (Gefällt-mir-Angaben und Abonnentinnen und Abonnenten gewinnen) und sich für andere Seiten zu interessieren (Reaktionen im „Seiten-Feed“ möglich) sind ein wesentlicher Aspekt der Facebook-Kommunikation. Beim eigenen Liken, ob als Privatperson oder im Auftrag der Facebook-Seite der Schule, sollte man aber immer ein wachsames Auge darauf haben, welche Person, Institutionen oder Firmen sich dahinter verbergen, um auszuschließen, dass man für politisch oder wirtschaftlich problematische Aktivitäten instrumentalisiert wird.

Screenshot 2: Datenrichtlinie (Externer Link: Facebook)

Kommunikation: Regeln & Redaktion

Neben dem rechtlichen Fundament benötigt das Facebook-Profil einer Bildungseinrichtung ein solides Kommunikationsgerüst. Eine grundsätzliche Vorüberlegung bezieht sich dabei auf die Ansprache der Nutzerinnen und Nutzer der eigenen Facebook-Seite. Das offizielle Facebook-Profil des Lehrenden oder der Schule wird Schülerinnen und Schüler, Lehrende und möglicherweise auch Eltern gleichermaßen ansprechen und auch ermöglichen, dass diese miteinander kommunizieren. Die Frage ist also, ob die Umgangsformen aus der realen Welt hier gespiegelt werden oder ob es „gelockerte Regeln“ geben soll. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob Schülerinnen und Schüler ihren Lehrenden Freundschaftsanfragen schicken dürfen und umgekehrt oder ob man sich mit „Du“ oder „Sie“ anspricht“. Die so genannte Externer Link: „außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht von Lehrkräften“ (§ 34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz) besagt, dass Beamte sich in ihrer Freizeit in Sozialen Netzwerken bewegen dürfen, dass ihr Verhalten aber auch außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die ihr Beruf erfordert. Insofern ist die Kommunikation in Sozialen Netzwerken für Bildungseinrichtungen wie Lehrende immer ein Balanceakt, der von Beginn an gut überlegt und immer wieder neu ausgehandelt werden muss. Empfehlenswert ist das Anlegen eines Leitfadens für die Facebook-Kommunikation für die Lehrenden der eigenen Schule, in dem festgehalten ist, mit welchen Zielen, welche Inhalte und in welcher Ansprache gepostet werden, was nicht gepostet werden darf und wie bei Verstößen zu verfahren ist.

Ethisch verantwortungsvolles Kommunizieren in Sozialen Netzwerken lässt sich am besten über das Externer Link: Einhalten einer Netiquette umsetzen, in der für alle zugänglich festgehalten ist, auf welche Weise auf dem Facebook-Profil kommuniziert wird und welche Beiträge gelöscht werden. Mit größter Vorsicht zu nutzen ist die neue Externer Link: Funktion des Livestreaming mit Selbstlöschfunktion. In der so genannten Facebook-Story kann man für ausgewählte Freunde oder öffentlich Fotos oder Videos erstellen, die automatisch nach 24 Stunden gelöscht werden. Dieses automatische Verschwinden sollte kein Anlass sein, Bilder zu veröffentlichen, die man nicht auch ohne Löschfunktion posten würde, denn Screenshots machen oder abfotografieren ist immer möglich.

Nicht zu vernachlässigen ist schließlich das Externer Link: regelmäßige Aufräumen des Facebook-Profils in punkto Personen, die nicht mehr redaktionell an dem Profil arbeiten, Gruppen, denen man angehört oder anderen Seiten, denen man folgt. Im Klaren sollte man sich darüber sein, dass Beiträge und Bilder, die gelöscht werden, von Facebook dennoch gespeichert bleiben und in der eigenen Timeline beispielweise als Erinnerungsbeitrag wieder auftauchen können.

Der Weg ist das Ziel: Facebook als Gegenstand der Bildungsarbeit

Die Auseinandersetzung mit und die Entscheidung für die Facebook-Kommunikation im Rahmen einer Bildungseinrichtung oder eines Lehr- und Lernsettings geht mit wichtigen Voraussetzungen, dauerhaften Zuständigkeiten und zahlreichen Verbindlichkeiten einher. Es braucht Expertise und Zeit, um ein Facebook-Profil sorgsam und nachhaltig zu betreuen. In die Entscheidung dafür oder dagegen (und auch die spätere Umsetzung) sollten alle Beteiligten – Lehrende, Eltern und oder Lernende – eingebunden werden. Die Leidenschaft und Begeisterung und vor allem auch die Expertise einzelner Jugendlicher in punkto digitale Medien sollten Schulen nutzen, aber auch kritisch begleiten. Hierfür werden inzwischen zahlreiche Methoden und Materialien angeboten, die sich im Rahmen von Externer Link: Unterrichtsstunden, Schüler-AGs oder Projekttagen nutzen lassen.

Im Hinblick auf die Einbindung in einzelne Unterrichtsfächer sind auf der Internetseite von Externer Link: Lehrer-Online unter dem Schlagwort „Facebook“ zahlreiche Materialien zu finden, die sich mit Datenschutz und Privatsphäre, achtsamer Kommunikation oder Präsentationsmöglichkeiten über sozialen Medien befassen. Über Umfragen oder Interviews, Recherchen und ähnliches können so Fragen rund um das Facebook-Profil der Schule oder eines Projektes gemeinsam beantwortet werden. Die Ergebnisse und daraus resultierende Entscheidungen können dann wiederum im Rahmen eines thematischen Elternabends vorgestellt und diskutiert werden. Auf diesem Weg lassen sich auch Eltern in das Facebook-Profil eines Schülerprojekts oder einer Nachmittags-AG einbinden. Sehr gut geeignet für die Entwicklung einer schuleigenen Netiquette oder eines Facebook-Leitfadens sind Projekttage oder Schüler-AGs, in denen umfassende Fragen zum Thema ausgehandelt und Verbindlichkeiten festgelegt werden können.

Soziale Netzwerke wie Facebook bieten insgesamt ein umfangreiches Potpourri an Möglichkeiten, die Bildungsarbeit mit digitalen Medien zu gestalten und gleichzeitig den Bildungsalltag zu begleiten und zu dokumentieren: Schulevents ankündigen, Feste dokumentieren, Vertretungsstunden bekannt geben, Umfragen starten, die Schulband promoten und vieles mehr. Bei allen geplanten Aktivitäten auf Facebook sollten die Lehrenden und Schulen allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten und gemeinsam mit allen Beteiligten entscheiden, ob ein Facebook-Auftritt in Frage kommt und wie dieser im Detail ausgestaltet sein soll. Das Geschäftsmodell Facebooks ist und bleibt der Handel mit den Daten seiner Nutzenden. Zudem kann Facebook die Bedingungen für das Betreiben einer Facebook-Seite diktieren. Es ist also sinnvoll, die eigenen Inhalte immer auch andernorts, etwa auf der eigenen Website, zu spiegeln und nicht nur exklusiv für Facebook zu produzieren.

Für Fragen und Unsicherheiten stehen in jedem Bundesland Medienpädagoginnen und Medienpädagogen bereit, die über Landesmedienanstalten, Jugendschutz-Netzwerke oder Landesfilmdienste erreichbar sind und Bildungseinrichtungen gern und umfassend bei diesen Schritten unterstützen.

Weiterführende Links

Externer Link: http://www.klicksafe.de/facebook/

Externer Link: http://www.lmz-bw.de/datenschutz-schulen.html

Externer Link: https://www.lehrer-online.de/fokusthemen/dossier/do/web-20/

Externer Link: http://webhelm.de/

Externer Link: https://www.medienpaedagogik-praxis.de/2011/10/31/social-media-im-unterricht/

Externer Link: https://schulesocialmedia.com/empfehlungen-und-guidelines/

Externer Link: http://www.medienscouts-nrw.de/fragen-zu-facebook-und-whatsapp-regelung-des-kontakts-zwischen-lehrern-und-schuelern-rechtliche-verantwortung-bei-medienscouts-facebookseiten-zugriffsrechte-von-whatsapp/

Sicher twittern im Bildungsbereich

Beim Einsatz von Twitter in der Bildungsarbeit gibt es Einiges zu beachten ( LoboStudioHamburg / bearbeitet / Externer Link: Pixabay / Externer Link: Lizenz CC0 ) Lizenz: cc publicdomain/zero/1.0/deed.de

Wer twittert, setzt sich einer breiten Netzöffentlichkeit aus. Das ist nicht automatisch schlecht, aber in Bildungskontexten mit Jugendlichen auch nicht unbedenklich. Gastautorin Dr. Iren Schulz macht den Sicherheitscheck.

Interner Link: Zum Beitrag

Dr. Iren Schulz ist Kommunikationswissenschaftlerin und Medienpädagogin. Sie verfügt über umfangreiche Projekt- und Forschungserfahrungen in der Kinder- und Jugendmedienforschung und führt deutschlandweit Workshops und Fortbildungen zu den Herausforderungen und Chancen digitaler Medien durch. Zielgruppe sind dabei nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bildungsbereich (Externer Link: www.irenschulz.de).