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Creative-Commons-Lizenzierung bei verschiedenen Veröffentlichungsformen

Till Kreutzer

/ 5 Minuten zu lesen

Die sichtbare Anbringung des CC-Lizenzhinweises liegt in der Verantwortung des Rechteinhabers. Sie ist ein entscheidender Faktor für die tatsächliche Nutzung entsprechender Lizenzrechte.

Wie eine CC-Lizenz in der Praxis am besten zu einem bestimmten Werk hinzugefügt wird, hängt von dem Medium ab, in dem das Material veröffentlicht wird. Das Grundprinzip ist einfach: Die Lizenz sollte so angebracht werden, dass jeder leicht erkennen kann, dass ein bestimmtes Werk oder gar die ganze Publikation (z. B. eine Webseite oder ein Buch) unter dieser CC-Lizenz genutzt werden darf. Der Lizenzhinweis ist ein zentrales Element der Erteilung von Nutzungsrechten: Ist dem Nutzer nicht bewusst, dass der Inhalt unter CC steht, und – noch wichtiger – kennt er die Lizenzbedingungen nicht, erhält er keine Rechte und ein Lizenzvertrag kann nicht zustande kommen. Dieser Effekt verhindert, dass die Open-Content-Lizenzierung funktioniert. CC legt nicht fest, wie der Lizenzhinweis generell oder in bestimmten Konstellationen angebracht werden muss. Es ist Sache des Verwenders der Lizenz, für eine sinnvolle Anbringung zu sorgen. Was sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Nutzungsszenario ab. Die Faustregel lautet: Der Lizenzhinweis sollte so gut erkennbar sein wie möglich. Je näher er sich am lizenzierten Werk befindet, desto eher wird er vom Nutzer wahrgenommen.

Bei einem Foto, das auf einer Webseite verwendet wird, ist es am sichersten (im Sinne der einfachen Wahrnehmbarkeit), den Lizenzhinweis in die Bildunterschrift einzufügen. In diesem Sinne am unsichersten ist es, den Lizenzhinweis auf einer zentralen Seite, z. B. in einer Subdomain wie auf einer "Über"-Seite oder auf einer Seite mit den Nutzungsbedingungen unterzubringen. Die meisten Nutzer würden solche verborgenen Informationen nicht finden, und die Lizenz geht dann in den meisten Fällen ins Leere.

In den folgenden Absätzen finden Sie einige Empfehlungen für typische Nutzungsszenarien. Tiefergehende Informationen über die Kennzeichnung von Werken mit CC-Lizenzen in verschiedenen Kontexten finden Sie im CC-Wiki.

Lizenzhinweise bei Online-Inhalten

Webseiten-Anbieter verwenden Open-Content-Lizenzen auf verschiedene Weise. In manchen Fällen wird der gesamte Inhalt einer Webseite unter derselben Lizenz lizenziert. In diesem Fall bietet es sich an, einen allgemeinen Lizenzhinweis z. B. in der Fußzeile jeder Webseite/Unterseite zu setzen. Für dessen Formulierung bestehen verschiedenste Möglichkeiten. CC selbst verwendet folgende Formulierung: "Sofern nicht anders angegeben, ist der Inhalt dieser Webseite unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0-Lizenz lizenziert."

Der Lizenzhinweis ist generell mit einem Hyperlink unterlegt, der den Nutzer auf die CC-Deed der jeweiligen Lizenz führt. In der Deed findet sich ein weiterer Link zum vollständigen Lizenztext. Darüber ist empfehlenswert, das betreffende Lizenzlogo als Banner einzufügen, um die Aufmerksamkeit auf den Lizenzhinweis zu lenken. Der vollständige Hinweis auf den Webseiten von CC sieht zum Beispiel so aus:

Lizenzhinweis

Mitunter kann es auch auf Domains, die vollständig auf Open Content setzen, notwendig sein, manche Materialien mit einem eigenen Lizenzhinweis zu versehen. Veröffentlicht jemand beispielsweise auf seiner CC BY-lizenzierten Webseite ein Foto, das von einem Dritten unter einer anderen CC-Lizenz veröffentlicht wurde, müsste auf diesen Unterschied hingewiesen werden. In diesem Fall sollte der abweichende Lizenzhinweis möglichst nahe an dem Material angebracht werden, um den Eindruck zu vermeiden, dass der allgemeine Lizenzhinweis auch für das betreffende Foto gilt. Hier wäre es am besten, den Lizenzhinweis gemeinsam mit dem Urheberhinweis in die Bildunterschrift einzufügen.

Dies wäre auch in Fällen, in denen der Webseiten-Anbieter nur gelegentlich Open-Content-Lizenzen verwendet (anstatt den gesamten Inhalt einer Webseite unter derselben freien Lizenz zu lizenzieren), ein geeigneter Ansatz.

Lizenzhinweise in digitalen Dokumenten oder Büchern

Soll die gesamte Publikation und alle hierin enthaltenen Inhalte unter derselben Lizenz stehen, empfiehlt sich ein zentraler Lizenzhinweis. In einem Buch könnte der Lizenzhinweis z. B. im Impressum oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle eingefügt werden. Hierbei ist zu bedenken, dass der Hinweis möglichst leicht auffindbar sein sollte.

Enthält ein Buch oder ein PDF-Dokument dagegen nur vereinzelt Open-Content-Bestandteile (z. B. einzelne Fotos, Texte oder Grafiken), sind direkt am Werk angebrachte Lizenzhinweise ebenfalls der beste Weg. Sie sollten daher z. B. in einer Fußnote oder wiederum der Bildunterschrift enthalten sein. Eine technische Variante kann, soweit machbar, darin liegen, die Lizenz mithilfe der "Extensible Metadata Platform" (XMP) in eine PDF-Datei einzubetten.

Alternativ ist es bei digitalen oder analogen Dokumenten auch möglich, die Hinweise in einem Anhang zusammenzufassen, dessen Titel möglichst deskriptiv sein sollte. Entscheidet man sich für eine solche Lösung, muss sichergestellt sein, dass die Lizenzhinweise durch gezielte Verweise auf bestimmte Werke direkt zugeordnet werden können. Wichtig ist zudem, dass alle Lizenzhinweise zumindestens einen Hinweis auf den Lizenztext enthalten, z. B. einen Hyperlink auf die CC-Webseite. Alternativ kann natürlich, soweit praktikabel, auch der vollständige Lizenztext in das Dokument oder Buch eingefügt werden. If the entire publication was licenced under the same licence, a central licence notice would be the best solution. In a book, e.g. the licence notice could be printed in the imprint or another prominent location. Please note that the more hidden the notice, the less likely it will be found and recognised by a potential user, contrary to the interest of the licenser.

Lizenzhinweise in Videos, Musik, Radio- oder Fernsehsendungen

Die Einfügung adäquater Lizenzhinweise in nicht textlichen Publikationen kann schwierig sein. Wo sollten die Lizenzhinweise und Namensnennungen in einer Radiosendung erfolgen? Wo in einem Video? Wenn solche Medien online stehen, liegt eine einfache Lösung darin, die Hinweise der Online-Quelle beizufügen. Wenn nicht, müssen sie im Zweifel direkt in das Werk selbst integriert werden. Bedingt durch die unterschiedliche Natur z. B. von Video- und Rundfunksendungen ist es kaum möglich, hierfür allgemeingültige Ratschläge zu geben. Möglich sind vielerlei Varianten. there are a variety of possible solutions. Auch bei dieser Entscheidung sollte im Vordergrund stehen, dass die Hinweise möglichst einfach identifiziert und wahr-genommen werden können.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ob und wie der Lizenzhinweis erfolgt ist alleinige Entscheidung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber selbst, anders als der Lizenznehmer, ist nicht an die Bedingungen der Lizenz gebunden, die er für seinen Inhalt verwendet. Soweit die Lizenzen Vorgaben zur Namensnennung und zu Lizenzhinweisen enthalten, richten sie sich allein an die Nutzer.

  2. Siehe: http://wiki.creativecommons.org/Marking_your_work_with_a_CC _license.

  3. Quelle: Creative Commons, Externer Link: https://creativecommons.org/.

  4. Namensnennungsbestimmungen für die Nutzung von Materialien Dritter siehe Kapitel 3.1, Abschnitt a.

  5. Siehe: Externer Link: http://wiki.creativecommons.org/XMP.

  6. Das Kapitel könnte beispielsweise folgenden Titel haben: "Lizenzhinweise für Fremdmaterialien".

  7. Es sollte zumindest die Seitennummer angegeben werden bzw. weitere Kennzeichen, wenn auf derselben Seite mehrere Werke Dritter verwendet werden.

  8. Der Hinweis sollte zudem die jeweilige Lizenz benennen und ihre Version angeben. Siehe das Beispiel auf der CC-Webseite unter "Lizenzhinweise bei Online-Inhalten" in Kapitel 4.3.

  9. Eine solche Lösung ist im Zweifel nicht praktikabel, wenn die Publikation Inhalte enthält, die unter verschiedenen Lizenzen stehen.

  10. Argument siehe Endnote 13.

  11. Zum Thema der korrekten Namensnennung in solchen Medien siehe die entsprechenden CC-Publikationen unter: Externer Link: http://wiki.creativecommons.org/Marking/Users bzw. Externer Link: http://creativecommons.org.au/content/attributingccmaterials.pdf.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY 4.0 - Namensnennung 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Till Kreutzer für bpb.de

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Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist geschäftsführender Partner des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Gründungsmitglied und Herausgeber von iRights.info, dem mehrfach prämierten (u. a. Grimme-Online-Award 2006) Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt.