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Verschiedene Open-Content-Lizenzmodelle | OER - Material für alle | bpb.de

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Verschiedene Open-Content-Lizenzmodelle

Till Kreutzer

/ 2 Minuten zu lesen

Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten der Open-Content-Lizenzierung. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal liegt in der Frage, ob eine Lizenz das Recht zur Veröffentlichung veränderter Versionen eines Werkes beinhaltet.

Im Gegensatz zu freier Software und Open-Source-Software existiert für "Open Content" keine genaue – d. h. keine allgemein gültige – Definition. 
Dies ermöglicht eine große Vielfalt unterschiedlicher Lizenzen. In diesem Leitfaden werden unter Open-Content-Lizenzen diejenigen Lizenzen verstanden, die es dem Lizenznehmer mindestens erlauben, ein Werk auf jede beliebige Art und in allen beliebigen Medien kostenfrei zu verbreiten, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Es erübrigt sich zu sagen, dass freizügigere Open-Content-Lizenzen, die es zum Beispiel erlauben, Werke abzuleiten und diese zu veröffentlichen, oder die auch kommerzielle Nutzungen erlauben, von dieser Definition ebenfalls abgedeckt sind.

Erhebliche Unterschiede weisen die verschiedenen Lizenzen in Bezug auf die Frage auf, ob sie die Veröffentlichung geänderter Versionen des Werkes erlauben. Während einige Lizenzen die Änderung, Übersetzung, Aktualisierung, Kombination oder Individualisierung eines Werks (bzw. die Veröffentlichung derart veränderter Fassungen) erlauben, werden solche Nutzungen von anderen Lizenzen ausgeschlossen. Unter jenen, die Änderungen erlauben, folgen einige dem "Copyleft-Prinzip", auch als "ShareAlike" (SA) bekannt. Dieses verpflichtet den Autor einer geänderten Version eines Open-Content-Werks, dieses im Falle einer Veröffentlichung unter derselben Lizenz zur Verfügung zu stellen wie die ursprüngliche Version. Mit anderen Worten: Ändert jemand das Werk und veröffentlicht die neue Version, muss er seinen Nutzern dieselben Freiheiten gewähren, die für das ursprüngliche Werk galten. Die Idee hinter diesem Prinzip ist einfach: Open Content bleibt in allen seinen Manifestationen und Versionen Open Content. Ohne die ShareAlike-Verpflichtung könnten geänderte Versionen des Werks "unfrei", z. B. unter proprietären Lizenzen, veröffentlicht und verbreitet werden. Dies wiederum könnte den Absichten des ursprünglichen Urhebers zuwiderlaufen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Für freie und Open-Source-Software gibt es zwei Definitionen. Siehe die Definition der Free Software Foundation (FSF): Externer Link: https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html und die Open-Source-Definitionen der Open Source Initiative (OSI): Externer Link: http://www.opensource.org/docs/definition.php. Beide Definitionen sind im Großen und Ganzen identisch.

  2. Es gibt verschiedene divergierende Definitionen für Open Content (siehe z. B. Externer Link: http://opendefinition.org/od/), Free Content oder Free Cultural Works (siehe: Externer Link: http://freedomdefined.org/Definition). Im Gegensatz zu den Definitionen von freier und Open-Source-Software, die als de-facto-Standard betrachtet werden können, scheint jedoch keine der Open-Content-Definitionen universell akzeptiert zu sein.

  3. Es ist erwähnenswert, dass diese Definition breiter ist als andere Auslegungen des Begriffs "frei". Laut Definition von Open Knowledge (siehe: Externer Link: http://opendefinition.org/od/) sind beispielsweise Inhalte und Daten nur dann "frei", wenn sie Lizenzbedingungen unterliegen, die verlangen, dass der Lizenznehmer zumindest den Rechteinhaber nennt und /oder die Inhalte und Daten unter denselben Bedingungen teilt. Die Diskussion über den Begriff "frei" ist komplex und vielschichtig. Da dieser Leitfaden die praktische Anwendbarkeit von CC-Lizenzen erläutern und keine Grundsatzdiskussionen darstellen soll, wird auf diese Debatte hier nicht näher eingegangen.

  4. Mehr über das ShareAlike-Prinzip und seine Auswirkungen erfahren Sie in Kapitel 3.5, Abschnitt c.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY 4.0 - Namensnennung 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Till Kreutzer für bpb.de

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Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist geschäftsführender Partner des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Gründungsmitglied und Herausgeber von iRights.info, dem mehrfach prämierten (u. a. Grimme-Online-Award 2006) Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt.