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Hintergründe

Till Kreutzer

/ 4 Minuten zu lesen

Ende der 80er kam mit dem Betriebssystem GNU-Linux die erste freie Software-Lizenz auf den Markt. 2001 gründete Lawrence Lessig zusammen mit zwei Mitstreitern die Initiative Creative Commons. Ihr Ziel war es, urheberrechtlich geschützte Werke für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar zu machen.

Freie Lizenzen entstanden auf Basis der Ideen der Open-Source-Software-Bewegung ("Free and Open Source Software", FOSS). Der Open-Source-Ansatz etablierte sich im Softwaremarkt der 1990er Jahre, getrieben insbesondere von dem großen Erfolg des Betriebssystems GNU-Linux und der zugehörigen Lizenz, der "GNU General Public License" (GNU GPL). Die 1989 verfasste GPL war die erste freie Softwarelizenz, die es den Nutzern erlaubte, die Software zu verwenden, zu studieren, zu teilen und zu verändern. Heute basieren ganze Märkte auf der Entwicklung, Wartung, Individualisierung und Vermarktung von Open-Source-Software. Die Erfinder der Open-Content-Lizenzen griffen die grundlegenden Ideen von FOSS auf und wendeten sie auf andere Formen kreativer Inhalte wie Musik, Filme oder Bilder an.

Hauptakteur der Open-Content-Bewegung war Lawrence Lessig, ein Rechtswissenschaftler der Harvard Law School in Cambridge (USA). 2001 tat er sich mit Hal Abelson und Eric Eldred zusammen und gründete die Initiative Creative Commons (CC) zur Förderung der digitalen Allmende. Das Ziel von CC bestand darin, es Urhebern zu ermöglichen, ihre Werke für die allgemeine Verwendung freizugeben, ohne kostspielige und komplexe Rechtsberatung einzuholen oder auf ihre Rechte gänzlich verzichten zu müssen und sie damit in die public domain zu entlassen. Zu diesem Zweck entwickelte und veröffentlichte CC verschiedene Lizenzvarianten, die für Lizenzgeber leicht zu handhaben und für Nutzer leicht verständlich sind. Neben den Lizenzen bietet die Initiative auf ihrer Webseite auch nützliche Informationen und verschiedene Werkzeuge zur Nutzung an, die von jedermann kostenlos verwendet werden können.

Ungeachtet der zugrunde liegenden Philosophie basiert das Lizenzierungsmodell von Creative Commons auf dem Urheberrecht. Urheberrechtlich geschützte Werke werden der Öffentlichkeit für eine im Großen und Ganzen freie und ungehinderte Nutzung zur Verfügung gestellt. Da es sich jedoch um die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten handelt, sind CC-Lizenzen weder mit Gemeinfreiheit gleichzusetzen noch führen sie dazu. Das Gegenteil ist der Fall: ohne Urheberrechtsschutz würden die Lizenzen nicht funktionieren. Sie wären nicht effektiv, vor allem wären Lizenzverstöße dann kaum zu ahnden.

Lizenzierung bedeutet, einem Dritten das Recht zu erteilen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwenden. Auch Open-Content-Lizenzen werden dabei nur unter bestimmten Bedingungen und mit bestimmten Pflichten auf Nutzerseite erteilt. In aller Regel verpflichten sie den Nutzer zum Beispiel dazu, bei jeder Nutzung den Namen des Urhebers zu nennen. Das Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten könnte man wie folgt ausdrücken: "Sie sind berechtigt, dieses Werk anderweitig zu veröffentlichen, sofern Sie den Urheber nennen."

Open-Content-Lizenzen eignen sich generell für alle Arten kreativer Inhalte. CC-Lizenzen sind generische Lizenzen, die für Musik, Filme, Texte, Bilder und alle anderen schöpferischen Kreationen verwendet werden können. Sie sind jedoch nicht für die Lizenzierung von Software gedacht, da technische Produkte wie Computerprogramme oder Datenbanken besondere Anforderungen an freie Lizenzen stellen, die bei den CC-Lizenzen nicht erfüllt sind. Hierfür gibt es spezielle Lizenzen wie z. B. die oben erwähnten Open-Source-Lizenzen oder spezielle Datenbank-Lizenzen.

Open Content wird gelegentlich als urheberrechtsfeindlicher Ansatz kritisiert. Diese Kritik ist jedoch nicht gerechtfertigt. Open Content ist ein Modell für Rechteinhaber, die daran interessiert sind, ihr Urheberrecht auf bestimmte Weise zu handhaben. Dieses Regelwerk steht nicht im Widerspruch zum Urheberrecht, sondern es erlaubt dem Rechteinhaber, sein Werk nach einem anderen Ansatz zu veröffentlichen als dem traditionellen "Alle Rechte vorbehalten". Open-Content-Lizenzen sind Werkzeuge, die sowohl dem individuellen Interesse des Urhebers als auch dem öffentlichen Interesse dienen können. Jeder Inhaber von Urheberrechten muss jedoch individuell entscheiden, ob Open-Content-Lizenzen für seine persönlichen Zwecke geeignet sind.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die CC-Initiative stellt jedoch auch Instrumente zur Verfügung, die Inhalte kennzeichnen, die gemeinfrei geworden sind oder als gemeinfrei zu betrachten sind. Diese Werkzeuge müssen von den Lizenzen unterschieden werden. Der Verzicht auf Urheberrechte oder die Kennzeichnung bestimmter Inhalte als "nicht geschützt", d. h. als gemeinfrei, bedeutet die Aufgabe der Exklusivrechte.

  2. Die juristische Erklärung dieses Aspekts ist komplex und von Land zu Land verschieden. Einfach ausgedrückt: Immaterialgüterrechte – wie Urheberrechte – sind gegen jeden wirksam (dingliche Rechte), während Lizenzen oder Verträge nur die Parteien binden, die den Vertrag geschlossen haben. Die praktischen Unterschiede sind erheblich: Stellen Sie sich zum Beispiel vor, jemand würde ein Werk, das nur für nicht-kommerzielle Zwecke lizenziert wurde, für kommerzielle Zwecke kopieren. Ist der Inhalt urheberrechtlich geschützt, kann der Verstoß gegen die Lizenz auf der Grundlage des Urheber- oder Vertragsrechts durchgesetzt werden. Ist er jedoch nicht geschützt, kann nur das Vertragsrecht herangezogen werden, um den Verstoß zu ahnden. Dies würde jedoch voraussetzen, dass der Verletzer die Lizenz, also den Vertrag, abgeschlossen hat, was nicht zwingend der Fall sein muss und in jedem Fall schwer zu beweisen ist. Das Urheberrecht wirkt hiervon unabhängig gegen jede Person, die gegen das Recht verstößt. Das zeigt, dass die vom Urheberrecht abgeleiteten Rechtsmittel normalerweise viel wirksamer sind als vertragliche Ansprüche.

  3. Z. B. "Open Database Attribution" und "ShareAlike for Data/Databases License", veröffentlicht von Open Knowledge, siehe: Externer Link: http://www.opendatacommons.org/licenses/odbl/.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY 4.0 - Namensnennung 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Till Kreutzer für bpb.de

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Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist geschäftsführender Partner des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Gründungsmitglied und Herausgeber von iRights.info, dem mehrfach prämierten (u. a. Grimme-Online-Award 2006) Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt.