Zensur ist in Deutschland durch das
Allgemein unterscheidet man zwischen Präventiv- bzw. Vorzensur und Repressiv- bzw. Nachzensur: Entweder müssen Publikationen vor der Veröffentlichung einer Zensurbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden, oder bereits erschienene Veröffentlichungen werden ganz oder teilweise beschlagnahmt oder ihre Verbreitung beschränkt bzw. verboten.
In Deutschland ist die Zensurfreiheit im Sinne eines Verbots der Vorzensur festgelegt.
Auch in einer Demokratie gibt es keine absolute Meinungsfreiheit, sie gilt immer nur auf Grundlage der bestehenden Gesetze und in Abwägung mit anderen Grundrechten.
Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos
Der Meinungs- und Publikationsfreiheit werden also Grenzen gesetzt, vor allem durch das Presserecht, das Strafrecht und den Jugendschutz. So sind zum Beispiel Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung und die Leugnung des Holocaust verboten. Auch bei der Darstellung von Gewalt oder Pornografie gibt es Auflagen, die der Staat kontrolliert und gegebenenfalls durchsetzt, indem entsprechende Inhalte nicht verbreitet, öffentlich aufgeführt oder beworben werden dürfen. Der Fokus liegt in Deutschland vor allem auf dem Jugendschutz, den die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) übernimmt. Den Landesmedienanstalten kommt zudem für den privaten Rundfunk eine Kontrollfunktion zu.
Insgesamt wird die inhaltliche Kontrolle von publizistischen Inhalten in Deutschland aber vor allem der freiwilligen Selbstkontrolle der Medien überlassen. Dafür gibt es u.a. den Deutschen Presserat, bei dem man sich über mutmaßliche Rechtsbrüche in Zeitungs- und Magazinartikeln beschweren kann, oder die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die sich um die Altersfreigabe von Filmen und Serien kümmert. In beiden Fällen ist die sogenannte Staatsferne das erklärte Ziel: Nicht die Regierungen der Länder oder des Bundes sollen Inhalte prüfen, sondern unabhängige Stellen, die keiner politischen Gruppierung angehören und demnach keine ideologisch motivierte Zensur betreiben, sondern dies allein auf Grundlage der geltenden Gesetze tun.
Das NetzDG: Auflagen für Internetfirmen
Im Internet kommt in der Regel die Nachzensur zum Einsatz. Internetnutzende erleben das meistens in Form von blockierten oder gelöschten Kommentaren oder Einträgen auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken. Dazu sind die Betreiber inzwischen auch verpflichtet, durch das Externer Link: Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Damit kommen die Konzerne ihren gesetzlichen Pflichten nach – und lösen zugleich eine neue Debatte aus. "Overblocking", das vorschnelle Löschen oder Sperren von Beiträgen durch übervorsichtige Administratoren, erregt nun die Gemüter der Netzaktivisten. Denn einer der Nebeneffekte des NetzDG könnte sein, so die Befürchtung, dass Firmen lieber zu viel als zu wenig löschen, um keine hohen Geldstrafen zu riskieren. Damit drohe die "willkürliche Einschränkung der freien Meinungsäußerung", Externer Link: heißt es unter anderem in einem Bericht des EU-Parlaments, der im Mai 2018 verabschiedet wurde.
Organisationen wie Reporter ohne Grenzen fordern, eine unabhängige Kontrolle des Löschverfahrens bei Facebook und Co. zu etablieren.
China und Türkei: Wo das Internet wirklich zensiert wird
Es gibt allerdings auch Länder auf der Welt, in denen staatliche Internetzensur ganz konkret und offensichtlich durchgeführt wird. Sie richtet sich jedoch nicht nur gegen einzelne Inhalte, sondern führt inzwischen immer öfter
So zeigen die derzeitigen Regierungen in der Türkei und in China, wie weit Internetzensur gehen kann – zwei Länder, in denen laut der unabhängigen NGO Reporter ohne Grenzen
In der Türkei wurde 2007 der sogenannte "Internet Act" verabschiedet. Offiziell richtet sich das Gesetz gegen die Verbreitung von Kinderpornografie, doch Beobachter wie die EU-Kommission
Noch weitreichender ist die Internetzensur in China. Als "Externer Link: Great Firewall of China" werden staatliche Eingriffe, wie etwa das Blocken von IP-Adressen, in den westlichen Medien bezeichnet. Dies hat zur Folge, dass ganze Onlinedienste in China nicht abrufbar sind. Das betrifft Facebook, Twitter und Google, aber auch die New York Times oder die Seite von Amnesty International. Auch Externer Link: VPN-Tunnel, die das verschlüsselte Surfen ermöglichen, sind entweder blockiert oder staatlich reglementiert. Doch was die Internetzensur in China von der in anderen Ländern unterscheidet, ist ihre Wirkung auf die Gesellschaft: Laut einer Studie der Stanford-Universität aus den Jahren 2015 bis 2017
Netiquette ist nicht Zensur
In Deutschland sind solche Zustände kaum denkbar. Dennoch beschweren sich hier immer wieder Internetnutzende über angebliche Zensur in Sozialen Medien, weil dort ihre Posts gelöscht oder blockiert wurden. Auch in offenen und geschlossenen Foren werden Administratoren regelmäßig dafür kritisiert, dass bestimmte Beiträge plötzlich verschwinden – angeblich wegen "Zensur". Was viele Nutzende dabei übersehen, ist, dass viele Beiträge nicht etwa wegen der geäußerten Meinung, sondern wegen der Art des Vortrags gelöscht werden. Es sind also oft nicht die Verstöße gegen geltendes Recht, die zur Löschung führen, sondern die Verstöße gegen die Netiquette. Und um es mit den Worten der Space Frogs zu sagen: Jeder darf seine Meinung haben, aber wenn man sie Leuten ins Gesicht brüllt, darf man rausgeschmissen werden.