Alle nach Deutschland Geflüchteten dürfen einen Antrag auf Asyl stellen (siehe Interner Link: Asylrecht), aber nicht jeder erhält auch Schutz. Wenn die humanitären oder rechtlichen Voraussetzungen nicht ausreichen, wird ein Asylantrag abgelehnt.
Vedad Ibisevic und Chris Asams sprechen auf dem Trainingsgelände von Hertha BSC im Rahmen des Projekts "Refugee Eleven" über Ängste, die eine bevorstehende Abschiebung bei Betroffenen auslösen kann.
Ausreisepflicht
Werden Anträge abgelehnt, müssen Asylsuchende Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. Während auf der einen Seite viele freiwillig ausreisen, droht den Anderen eine Abschiebung, wenn sie nicht bis zum Ablauf der Frist ihrer Ausreisepflicht nachkommen. Die Abschiebung ist Aufgabe der Bundesländer.
Rückführung
Die Kosten der Abschiebung müssen die Betroffenen selbst tragen. Außerdem erhalten sie ein Einreiseverbot, das mindestens ein Jahr gilt. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass der Termin der Abschiebung den Betroffenen nicht mitgeteilt wird. In einigen Fällen kann nach richterlichem Beschluss sogar eine Abschiebehaft angeordnet werden, um die Rückführung sicherzustellen. Am Tag der Abschiebung werden die Ausreisepflichtigen von der Polizei abgeholt und zum Flughafen gebracht. Das kann auch in der Nacht oder am frühen Morgen geschehen.
Es gibt aber Gründe, die eine Rückführung verhindern. Zum Beispiel, wenn jemand schwer krank ist. Damit diese Ausnahme nicht ausgenutzt wird, gibt es strenge Richtlinien, die prüfen, ob die Person tatsächlich krank ist. Wenn Geflüchtete keine Dokumente haben und die Behörden ihre Identität nicht eindeutig klären können, können sie auch nicht abgeschoben werden, weil man nicht weiß wohin. Unbegleitete Geflüchtete unter 18 Jahren werden in der Regel nicht abgeschoben. Nur wenn sich die Familie, Sorgeberechtigte oder eine geeignete Einrichtung im Herkunftsland schriftlich verpflichtet haben, die geflüchtete Person unterzubringen und für sie zu sorgen, ist eine Rückführung erlaubt.
Wer nicht abgeschoben werden kann, erhält eine sogenannte Duldung. Sie bescheinigt, dass eine Rückführung aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Die Person bleibt ausreisepflichtig, darf vorübergehend in Deutschland bleiben, kann aber jederzeit abgeschoben werden.
Die Regierung möchte die freiwillige Rückkehr stärken. Sie fördert Beratungsangebote und Projekte, um Menschen, die kein Aufenthaltsrecht erhalten, bei ihrem Neuanfang in ihrem Herkunftsland zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es aber auch mehr Maßnahmen, um Menschen, die nicht freiwillig ausreisen, abzuschieben. Die Regierung argumentiert, dass nur durch eine konsequente Abschiebung derer, die kein Aufenthaltsrecht erhalten, den Menschen geholfen werden könne, die schutzbedürftig sind."Ein Freund aus Ghana hat einen Brief vom Amt bekommen. Er muss Deutschland verlassen und wartet darauf, dass sie ihn abholen. Es ist sehr traurig, wenn man mit ihm redet. Seine Stimme bebt, als ob er tief im Inneren weint. Ich bin auch aus Ghana. Ich versuche nicht daran zu denken, aber es ist da. Man kann davor nicht weglaufen. Es fühlt sich nicht gut an, nicht zu wissen, was einen in naher Zukunft erwartet. Ich habe nur wenig Hoffnung." Chris Asams 26 Jahre, Mannschaftskapitän des SC Germania Erftstadt-Lechenich "Als ich mit meiner Familie floh, wurde Bosnien als sicheres Herkunftsland angesehen. Alle dachten damals der Krieg ist vorbei, also ist die Lage in Bosnien automatisch wieder gut. Aber so war es nicht. Deshalb hatten wir Angst, wieder abgeschoben zu werden und wollten auch vorerst nicht mehr zurück nach Bosnien, bis es wirklich sicher war." Vedad Ibisevic 32 Jahre, Mannschaftskapitän von Hertha BSC Berlin Seit 1993 gibt es im deutschen Asylgesetz eine Liste von sicheren Herkunftsstaaten, die fortlaufend aktualisiert wird (siehe Karte). Menschen, die aus diesen Ländern kommen, haben schlechte Bleibeperspektiven, da ihr Herkunftsland und die Achtung der Menschenrechte dort als sicher eingestuft wird, so dass die Vermutung besteht, dass sie keinen Schutz benötigen. Sie haben wie andere Geflüchtete Anspruch auf ein Asylverfahren, doch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, haben sie nur eine statt vier Wochen Zeit, gegen die Entscheidung zu klagen.
Das Konzept der "sicheren Herkunftsstaaten" wird unter anderem von den Vereinten Nationen kritisiert. Im Zweifelsfall müssten Asylsuchende unter großem Aufwand nachweisen, warum ihr Leben in einem "sicheren Herkunftsstaat" gefährdet sei. Auch stufen die Vereinten Nationen eine dauerhafte Beurteilung der Sicherheitslage anderer Länder aufgrund unbeständiger Menschenrechtssituationen als riskant ein.
Seit 2015 herrscht eine große öffentliche Debatte über den Umgang mit Geflüchteten und Abschiebungen. Auf der einen Seite sind viele Menschen in Deutschland gegen Abschiebungen, da sie die Gründe der Ablehnung eines Asylantrags bezweifeln und kritisieren, wie Menschen abgeschoben werden. Zudem schreiben sie Deutschland eine Mitverantwortung für die Situation in den Herkunftsländern und damit auch für die Fluchtursachen zu. Auf der anderen Seite fordern viele, mehr Asylsuchende in ihre Herkunftsländer abzuschieben und kritisieren, dass Deutschland die finanziellen Mittel für Anderes als die Aufnahme von Schutzsuchenden einsetzen sollte. Einige fordern auch eine sogenannte Obergrenze und möchten festlegen, wie viele Menschen nach Deutschland einreisen und humanitären Schutz erhalten dürfen.
Aufgaben für den Unterricht
Welche Gründe nennt der Text dafür, dass eine Abschiebung durchgeführt wird?
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