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Asylrecht

/ 4 Minuten zu lesen

Asyl ist ein sicherer Zufluchtsort vor Gefahr und Verfolgung. Das Recht auf Asyl haben Menschen, die in ihrem Herkunftsland um ihr Leben oder ihre Freiheit fürchten und es deshalb verlassen müssen. Um sie zu schützen, beschlossen Deutschland und fünf weitere UN-Mitgliedsstaaten 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention. Der Vertrag ist auch heute noch Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts, denn immer mehr Länder schlossen sich der Konvention an. 2016 waren es 145 Nationen, die sich verpflichtet haben, geflüchtete Menschen würdevoll zu behandeln und sicher unterzubringen.

Refugee Eleven: Asylrecht (Folge 3/11)

Version mit deutschen Untertiteln

Refugee Eleven: Asylrecht (Folge 3/11)

Forson Narmo Smail und Mario Vrancic unterhalten sich im Rahmen des Projekts "Refugee Eleven" auf dem Trainingsgelände des SV Darmstadt 98 darüber, wie das Asylrecht in Deutschland funktioniert.

Darüber hinaus gibt es in jedem Land eigene Gesetze, die den Schutz von geflüchteten Menschen regeln – auch in Deutschland. Das deutsche Asylrecht ist im 20. Jahrhundert entstanden und geprägt durch die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur und des Zweiten Weltkrieges. Eine halbe Million Menschen flohen vor der politischen Verfolgung durch die Nationalsozialisten aus Deutschland in ein anderes Land. Seit 1949 gehört das Recht auf Asyl zu den Grundrechten eines jeden Menschen. Es ist Teil unserer Verfassung, der wichtigsten Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland.

Nicht jede Person, die heute nach Deutschland flieht, darf auch bleiben. Entscheidend ist, ob ihr im Herkunftsland Gefahr droht. Kein Recht auf Asyl haben Menschen, die vor Hunger und Armut fliehen oder auf bessere Bildungschancen hoffen. Auch Personen, die kriminell sind oder gegen Menschenrechte verstoßen, haben keinen Anspruch auf Asyl.

In Grundgesetz heißt es unter Art. 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Im deutschen Asylrecht gibt es vier Schutzformen, die sich nach der Art der Bedrohung im Herkunftsland unterscheiden. Trifft eine Schutzform zu, kann der oder die Geflüchtete zunächst in Deutschland bleiben.

Asylberechtigung

Forson Narmo Smail und Mario Vrancic sind beide geflohen. Bei ihrem Treffen auf dem Trainingsgelände vom SV Darmstadt 98 unterhielten sie sich auch darüber, wie sie Deutsch gelernt haben. (© bpb)

Politisch Verfolgte haben Anspruch auf Asyl in Deutschland, so heißt es in Artikel 16a im Grundgesetz. Als politisch verfolgt gilt, wer wegen ihrer oder seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung das Herkunftsland verlassen musste. Die Verfolgung muss durch den Staat erfolgen. Wer durch ein Land einreist, in dem sie oder er bereits vor politischer Verfolgung sicher war, erhält kein Asyl.

Flüchtlingsschutz

Auch wer eine Anerkennung als Flüchtling erhält, darf in Deutschland bleiben. Umgangssprachlich sind alle Menschen, die aus ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsland fliehen, Flüchtlinge. Im Asylrecht gelten aber nur diejenigen als Flüchtlinge, die die Bedingungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Diese sind etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Auch wer durch ein sicheres Land einreist, kann den Flüchtlingsstatus erhalten. Gründe für Verfolgung können Hautfarbe oder Geschlecht ebenso wie religiöse Überzeugung oder sexuelle Orientierung sein. "Es war schrecklich, als der IS kam. Wir Jesiden haben aufgrund unserer Religion ständig in Angst gelebt. Ich habe mich nicht sicher gefühlt, darum habe ich den Irak verlassen."
Forson Narmo Smail 26 Jahre, Außenverteidiger bei SC Germania Erftstadt-Lechenich
"Im deutschen Grundgesetz steht, dass jedem Asyl gewährt wird, der in seinem Herkunftsland politisch verfolgt wird."
Mario Vrancic 27 Jahre, Mittelfeldspieler bei SV Darmstadt 98, kam mit zwei Jahren aus Bosnien

Subsidiärer Schutz

Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder Asyl noch Flüchtlingsschutz zutreffen, aber einem Menschen in ihrem oder seinem Herkunfts- oder Aufenthaltsland ernsthafter Schaden droht. Es muss eine reale Bedrohung des Lebens oder der Freiheit sein, etwa als Folge von Gewalt in einem bewaffneten Konflikt. Die Bedrohung kann, aber muss nicht vom Staat ausgehen.

Abschiebungsverbot

Eine geflohene Person, die weder Asyl noch Flüchtlingsschutz oder den subsidiären Schutz erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch nicht aus Deutschland ausgewiesen werden. Dieses Abschiebungsverbot, umgangssprachlich auch Duldung genannt, ist aber keine Aufenthaltsgenehmigung. Es bescheinigt nur, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen zurzeit nicht ausgeführt werden kann. Die Person bleibt ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Ein Abschiebungsverbot gilt auch dann, wenn zum Beispiel Todesstrafe oder Folter im Herkunftsland drohen oder die geflohene Person schwer erkrankt ist.

Hinter jedem Asylantrag steht ein Mensch. Deshalb ist es immer eine schwere Entscheidung, ob jemand in Deutschland bleiben darf oder nicht. Sie wird nach einer intensiven Prüfung getroffen (siehe Interner Link: Asylentscheidung).

Aufgaben für den Unterricht

  • Das Recht auf Asyl gehört zu den Grundrechten eines jeden Menschen. Warum ist das wichtig? Diskutiere in der Gruppe.

  • Welche Schutzformen werden in Deutschland gewährt und aufgrund welcher Kriterien wird unterschieden? Erstelle eine Liste.

  • Im Vergleich zu anderen Schutzformen wird Asyl verhältnismäßig selten gewährt. Woran könnte das liegen?