Asyl ist ein sicherer Zufluchtsort vor Gefahr und Verfolgung.
Asylrecht
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Refugee Eleven: Asylrecht (Folge 3/11)
Darüber hinaus gibt es in jedem Land eigene Gesetze, die den Schutz von geflüchteten Menschen regeln – auch in Deutschland. Das deutsche Asylrecht ist im 20. Jahrhundert entstanden und geprägt durch die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur und des Zweiten Weltkrieges.
Nicht jede Person, die heute nach Deutschland flieht, darf auch bleiben. Entscheidend ist, ob ihr im Herkunftsland Gefahr droht. Kein Recht auf Asyl haben Menschen, die vor Hunger und Armut fliehen oder auf bessere Bildungschancen hoffen. Auch Personen, die kriminell sind oder gegen Menschenrechte verstoßen, haben keinen Anspruch auf Asyl.
In Grundgesetz heißt es unter Art. 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Im deutschen Asylrecht gibt es vier Schutzformen, die sich nach der Art der Bedrohung im Herkunftsland unterscheiden. Trifft eine Schutzform zu, kann der oder die Geflüchtete zunächst in Deutschland bleiben.
Asylberechtigung
Forson Narmo Smail und Mario Vrancic sind beide geflohen. Bei ihrem Treffen auf dem Trainingsgelände vom SV Darmstadt 98 unterhielten sie sich auch darüber, wie sie Deutsch gelernt haben. (© bpb)
Forson Narmo Smail und Mario Vrancic sind beide geflohen. Bei ihrem Treffen auf dem Trainingsgelände vom SV Darmstadt 98 unterhielten sie sich auch darüber, wie sie Deutsch gelernt haben. (© bpb)
Politisch Verfolgte haben Anspruch auf Asyl in Deutschland, so heißt es in Artikel 16a im Grundgesetz.
Flüchtlingsschutz
Auch wer eine Anerkennung als Flüchtling erhält, darf in Deutschland bleiben. Umgangssprachlich sind alle Menschen, die aus ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsland fliehen, Flüchtlinge. Im Asylrecht gelten aber nur diejenigen als Flüchtlinge, die die Bedingungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen.
Subsidiärer Schutz
Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder Asyl noch Flüchtlingsschutz zutreffen, aber einem Menschen in ihrem oder seinem Herkunfts- oder Aufenthaltsland ernsthafter Schaden droht. Es muss eine reale Bedrohung des Lebens oder der Freiheit sein, etwa als Folge von Gewalt in einem bewaffneten Konflikt. Die Bedrohung kann, aber muss nicht vom Staat ausgehen.
Abschiebungsverbot
Eine geflohene Person, die weder Asyl noch Flüchtlingsschutz oder den subsidiären Schutz erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch nicht aus Deutschland ausgewiesen werden. Dieses Abschiebungsverbot, umgangssprachlich auch Duldung genannt, ist aber keine Aufenthaltsgenehmigung. Es bescheinigt nur, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen zurzeit nicht ausgeführt werden kann. Die Person bleibt ausreisepflichtig, darf aber bis zur Abschiebung in Deutschland bleiben. Ein Abschiebungsverbot gilt auch dann, wenn zum Beispiel Todesstrafe oder Folter im Herkunftsland drohen oder die geflohene Person schwer erkrankt ist.
Hinter jedem Asylantrag steht ein Mensch. Deshalb ist es immer eine schwere Entscheidung, ob jemand in Deutschland bleiben darf oder nicht. Sie wird nach einer intensiven Prüfung getroffen (siehe
Aufgaben für den Unterricht
Das Recht auf Asyl gehört zu den Grundrechten eines jeden Menschen. Warum ist das wichtig? Diskutiere in der Gruppe.
Welche Schutzformen werden in Deutschland gewährt und aufgrund welcher Kriterien wird unterschieden? Erstelle eine Liste.
Im Vergleich zu anderen Schutzformen wird Asyl verhältnismäßig selten gewährt. Woran könnte das liegen?
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