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Extremistische Parteien Begleitmaterial zum bpb-Online-Angebot "Wer steht zur Wahl"
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Wann ist eine Partei extremistisch, wann wird eine Partei verboten? Dieses Modul führt in wichtige Fragen der Parteiendemokratie ein.
Materialien zum Download
Interner Link: Extremistische Parteien - Gesamte Unterrichtseinheit
Interner Link: Extremistische Parteien - Materia für die Lehrkraftl
Interner Link: Extremistische Parteien - Arbeitsgruppe 1
Interner Link: Extremistische Parteien - Arbeitsgruppe 2
Unterrichtseinheit – Konzeption
Übersicht
Thema | Extremistische Parteien |
Zeit | 90 Min / 2 Unterrichtsstunden plus Hausarbeit |
Inhalte | Was ist eine extremistische Partei? Welche Parteien gelten als extremistisch? |
Ziele |
|
Methodik | Gruppenarbeit, Plenum, Recherche, Ergebnispräsentation, Diskussion |
Materialien | Arbeitsanleitungen für die Gruppenarbeit, Internet-Links |
Ansatz
In Lerngruppen befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit den zur Wahl antretenden extremistischen Parteien. Dabei stehen vor allem die Kriterien und Merkmale im Fokus, die dazu geeignet sind, Parteien als extremistisch einschätzen zu können.
Die Gruppen werden mit Arbeitsblättern ausgestattet und organisieren eine weitere Arbeitsteilung eigenverantwortlich in der Gruppe.
Die Ergebnisse der Recherchen werden im Plenum zusammengeführt und präsentiert.
Ablaufübersicht
Phase 1 - Einführung Plenum Einführung und Übersicht über die Unterrichtseinheit durch die Lehrerin/den Lehrer. Anschließend werden zwei Themengruppen gebildet:
Themengruppe 1: "Was ist extremistisch?"
Welche Merkmale machen eine extremistische Partei aus?
Wie unterscheidet man links- und rechtsextrem?
Was unterscheidet "extremistisch" und "radikal"?
Material: Aufgabenblatt Arbeitsgruppe 1
Themengruppe 2: "Welche Parteien gelten als extremistisch?"
Wo erhalte ich Informationen zu extremistischen Strömungen?
Wer stellt den extremistischen Charakter einer Partei fest?
Welche der antretenden Parteien werden als extremistisch eingestuft und warum?
Material: Aufgabenblatt Arbeitsgruppe 2
Dauer Phase 1: etwa 10 Min.
Phase 2 - Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppe vereinbart eine Aufgabenteilung sowie den Präsentationsrahmen und beginnt anschließend in Kleingruppen ihre Recherchen.
In Hausarbeit sollen die Recherchen fertiggestellt sowie die Ergebnisse für eine gemeinsame Gruppenpräsentation aufbereitet werden.
Dauer Phase 2: verfügbare Gruppenarbeitszeit in den Schulstunden plus Hausarbeit
Phase 3 - Präsentation im Plenum
Präsentation der Gruppenergebnisse. Form und Methodik der Präsentation wird in den Arbeitsgruppen vereinbart.
Dauer Phase 3: jeweils 15 Min / Gruppe
Phase 4 - Abschlussdiskussion
Ziel der Diskussion ist es, die Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen miteinander in Bezug zu setzen. Leitfragen
Welche Fragestellungen oder Kriterien sind für die Identifikation extremistischer Parteien hilfreich?
Wie und wo kann man sich einfach und zuverlässig über extremistische Parteien informieren?
Dauer Phase 4: 15 Min
Arbeitsgruppe 1: "Was ist extremistisch?"
Hinweise für die Gruppenarbeit
Aufgabenstellung
Manche Parteien sind (noch) nicht verboten, gelten aber als extremistisch. Was heißt eigentlich extremistisch oder radikal? Dieser Frage soll diese Arbeitsgruppe nachgehen und Merkmale oder Kriterien zusammenstellen, die dazu führen, einer Partei die Eigenschaft "extremistisch" zuzuweisen.
Vorgehensweise
Zunächst vereinbart die Gruppe
die Arbeitsteilung (z.B. ein Team pro Aspekt, ein Team Online-Recherche und ein Team Präsentationsgestaltung/Vortrag),
die Vorgehensweise (z.B. Zeitplan),
die gemeinsame Präsentation (Medium, Umfang, Dauer etc.).
Anschließend werden die Recherche durchgeführt und die Ergebnisse für die Präsentation aufbereitet.
Leitfragen
Welche Merkmale sind der Eigenschaft "extremistisch" zuzuordnen?
Gibt es unterschiedliche Merkmale für links- bzw. rechtsextremistische Einstufung?
Was ist der Unterschied am linken und rechten Rand zwischen "extremistisch" und "radikal"?
Hilfreiche Links
Anhand politikwissenschaftlicher Kurzprofile zu den Parteien bietet die bpb einen Blick auf die Parteienlandschaft der anstehenden Wahlen.
Externer Link: www.wer-steht-zur-wahl.de
Linkliste zu den Landeswahlleitern, die Informationen zu den zur Wahl zugelassenen Parteien sowie zu vergangenen Wahlergebnissen anbieten.
Externer Link: http://www.bundeswahlleiter.de/landeswahlleiter/
Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu verfassungsfeindlichen Strömungen und Organisationen
Externer Link: http://www.verfassungsschutz.de/
Linkliste zu den Verfassungsschutzbehörden der Länder für weitere Informationen zu verfassungsfeindliche Strömungen und Organisationen auf Landesebene
Externer Link: http://www.verfassungsschutz.de/de/landesbehoerden/
Das Grundgesetz legt die Rahmenbedingung für die Gründung und Betätigung von Parteien fest (Art 9 und Art 21)
Externer Link: http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/
Sammlung zu allgemeinen Rechtsgrundlagen bei Wahlen
Externer Link: http://www.bundeswahlleiter.de/
Arbeitsgruppe 2: "Welche Parteien gelten als extremistisch?"
Hinweise für die Gruppenarbeit
Aufgabenstellung
Manche Parteien sind (noch) nicht verboten, gelten aber als extremistisch. Wer schätzt so etwas ein? Welche Parteien gelten als extremistisch und warum? Dieser Frage soll diese Arbeitsgruppe nachgehen und Merkmale darstellen, die dazu führen, einer Partei die Eigenschaft "extremistisch" zuzuweisen.
Vorgehensweise
Zunächst vereinbart die Gruppe
die Arbeitsteilung (z.B. ein Team pro Aspekt, ein Team Online-Recherche und ein Team Präsentationsgestaltung/Vortrag),
die Vorgehensweise (z.B. Zeitplan),
die gemeinsame Präsentation (Medium, Umfang, Dauer etc.).
Anschließend werden die Recherche durchgeführt und die Ergebnisse für die Präsentation aufbereitet.
Leitfragen
Einschätzung der Parteien
Wer befasst sich mit extremistischen politischen Strömungen?
Werden antretende Parteien von den Verfassungsschutzbehörden des Landes oder des Bundes beobachtet?
Wie werden diese eingeschätzt? Welche Hauptgründe nennen die Verfassungsschutzberichte für ihre Einstufungen extremistischer Parteien?
Hilfreiche Links
Anhand politikwissenschaftlicher Kurzprofile zu den Parteien bietet die bpb einen Blick auf die Parteienlandschaft der anstehenden Wahlen.
Externer Link: www.wer-steht-zur-wahl.de
Linkliste zu den Landeswahlleitern, die Informationen zu den zur Wahl zugelassenen Parteien sowie zu vergangenen Wahlergebnissen anbieten.
Externer Link: http://www.bundeswahlleiter.de/landeswahlleiter/
Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu verfassungsfeindlichen Strömungen und Organisationen
Externer Link: http://www.verfassungsschutz.de/
Linkliste zu den Verfassungsschutzbehörden der Länder für weitere Informationen zu verfassungsfeindliche Strömungen und Organisationen auf Landesebene
Externer Link: http://www.verfassungsschutz.de/de/landesbehoerden/
Das Grundgesetz legt die Rahmenbedingung für die Gründung und Betätigung von Parteien fest (Art 9 und Art 21)
Externer Link: http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/
Sammlung zu allgemeinen Rechtsgrundlagen bei Wahlen
Externer Link: http://www.bundeswahlleiter.de/
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