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Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel? Begleitmaterial zum bpb-Online-Angebot Wahl-O-Mat
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Mehrere Arbeitsgruppen erhalten unterschiedliche Aufgaben, die darauf ausgerichtet sind, das Zulassungsverfahren eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin in den wesentlichen Punkten nachzustellen.
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Unterrichtseinheit Wahlvorschläge
Zielgruppe | Klasse 10 / 11 bzw. Altersgruppe ab 16 Jahre |
Ziel | Die Schülerinnen und Schüler sollen die Voraussetzungen für eine Abgeordneten-Kandidatur erarbeiten. |
Dauer | 90 Min., plus Arbeitsphasen außerhalb des Unterrichts. |
Aufwand | gering – mittel |
Material | PC mit Internetanschluss zur Recherche Alternativ Quellen in Papierform (insb. Landeswahlgesetz) |
Links | Externer Link: www.bundeswahlleiter.de Externer Link: www.bundeswahlleiter.de/landeswahlleiter |
Methodischer Ansatz
Mehrere Arbeitsgruppen erhalten unterschiedliche Aufgaben, die darauf ausgerichtet sind, das Zulassungsverfahren eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin in den wesentlichen Punkten nachzustellen.
Arbeitsgruppe 1
Parteien und Wählervereinigungen
Eine Arbeitsgruppe recherchiert, was Parteien und Wählervereinigungen sind, welche Aufgabe sie haben, wie sie entstehen und unter welchen Voraussetzungen sie anerkannt und zur Wahl zugelassen werden.
Arbeitsgruppe 2
Kandidaten für ein Mandat
Diese Arbeitsgruppe recherchiert, wem das passive Wahlrecht zusteht, welche Voraussetzungen für eine Kandidatur notwendig sind und wie die Kandidaten auf den Wahlzettel kommen.
Beide Arbeitsgruppen erhalten als Einführungstext die nachfolgende kurze Darstellung der Zusammenhänge und recherchieren die weiterführenden Informationen direkt aus dem Landeswahlgesetz oder anderen Quellen.
Präsentation
Die Ergebnisse werden von den Arbeitsgruppen aufbereitet und im Plenum präsentiert.
Arbeitsgruppe 1: Parteien und Wählervereinigungen
Hinweise für die Gruppenarbeit
Aufgabenstellung
Diese Arbeitsgruppe soll recherchieren und vorstellen,
was eine Partei ist und welche Aufgaben sie hat
wie eine Partei entsteht und wie sie zugelassen wird
welchen Zusammenhang es zwischen Parteien und Wahlkandidaten gibt
Vorgehensweise
Zunächst vereinbart die Gruppe,
in welche Arbeitspakete sie das Thema aufteilen möchte (s. "Leitfragen") und welche Teams diese Arbeitspakete übernehmen,
welche Rahmenbedingungen (Medium, Umfang, Dauer etc.)für die gemeinsame Präsentation gelten sollen, an die sich jedes Team mit seinen Arbeitspaketen orientieren kann.
Anschließend gehen die Teams an die Arbeit, recherchieren und bereiten die Ergebnisse für die gemeinsame Präsentation auf. Daher sollten die Teams sich abstimmen, um z.B. Überschneidungen zu vermeiden oder Informationen abzugleichen.
Die gesamte Präsentation der Gruppe soll etwa 15 Minuten dauern.
Leitfragen
Definition einer Partei
Was ist eine Partei?
Was unterscheidet sie von einer anderen Gruppe (z.B. Verein)?
Wo ist die Arbeit der Parteien gesetzlich geregelt?
Entstehung einer Partei
Wer kann eine Partei gründen?
Welche Voraussetzungen sind dazu nötig?
Wem teilt man die Gründung mit?
Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?
Einleitung
Bei Wahlen werden Abgeordnete in das jeweilige Parlament gewählt. Aber wie gelangen die Wahlvorschläge auf den Wahlzettel?
Da Wahlen das herausragende Merkmal einer demokratischen Ordnung sind, ist alles, was die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen angeht, bis aufs kleinste Detail durch Gesetze und Vorschriften geregelt. Dies betrifft die Bestimmungen des Wahlrechts, die Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Parteien, die Organe und Regelungen zur Durchführung einer Wahl bis zur Ausstattung der Wahllokale oder der Kandidaten-Reihenfolge auf den Wahlzetteln.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen hierzu sind zu finden
im Grundgesetz
im bundesweit geltenden Parteiengesetz
Externer Link: http://www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/downloads/parteieng.pdf
sowie in den wahlbezogenen Landesregelungen
in der Verfassung der Bundesländer
in den Landeswahlgesetzen
sowie in den Wahlordnungen der Bundesländer
Wegen der unterschiedlichen landesspezifischen Wahlgesetze der Bundesländer wird in den folgenden Abschnitten in einer kurzen Übersicht die Frage behandelt, welche Voraussetzungen generell notwendig sind, damit die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel (Stimmzettel) aufgenommen werden.
Kandidaten für ein politisches Mandat
Wie werde ich Kandidat/in?
Wer selbst Kandidat oder Kandidatin (Bewerber, Anwärter für ein Mandat) sein kann, ist in den jeweiligen Landeswahlgesetzen geregelt. Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind hierbei die wichtigsten Kriterien.
Direktkandidaten, Einzelkandidaten und Listenplätze
Kandidaten und Kandidatinnen, die sich direkt als Abgeordnete ihres Kreises für den Landtag zu Wahl stellen wollen, können entweder von Parteien bzw. Wählergruppen aufgestellt (nominiert) werden oder unmittelbar als Einzelkandidaten antreten.
Kandidaten und Kandidatinnen, die über die Kandidatenlisten ihrer Partei ins Parlament kommen Diese Listen werden in einer durch die Partei festgelegten Reihenfolge der Kandidaten eingereicht. Auf dieser Liste können auch Kandidaten stehen, die bereits als Direktkandidaten antreten. Sollten sie kein Direktmandat gewinnen, sind sie über die Liste auf einem der vorderen Plätze abgesichert.
Wie kommt man auf den Wahlzettel?
Vorschläge
Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten reichen ihre Vorschläge für die Direktkandidaten oder Kandidatenlisten beim jeweils zuständigen Wahlleiter ein.
Die Informationen zu den Voraussetzungen, zu notwendigen Unterlagen und Fristen können bei den zuständigen Wahlleitern angefordert werden oder stehen über deren Internet-Seite zur Verfügung.
Insbesondere die Parteien und Wählergruppen müssen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten eine ordnungsgemäße, sprich demokratisch durchgeführte Nominierung nachweisen. D.h., die Nominierung wird nicht im kleinen Kreis entschieden, sondern in einer ordentliche Wahl durch eine Partei- oder Mitgliederversammlung – so, wie es die Satzung der Partei oder Wählergruppe vorschreibt.
Zulassung
Neue Parteien, die noch nicht als Partei anerkannt sind (z.B. dadurch, dass sie an einer früheren Bundestags- oder Landtagswahl teilgenommen haben), müssen erst als Partei anerkannt werden. Dies können sie beim Wahlausschuss beantragen. Die neue Partei muss z.B. selbst nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut sein und muss über eine Satzung und ein Programm verfügen.
Außerdem müssen diese neuen Parteien ebenso wie Wählergruppen und Einzelbewerber eine Mindestanzahl Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten nachweisen.
Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landtagswahl entscheiden die jeweils zuständigen Wahlausschüsse.
Reihenfolge der Namen auf dem Wahlzettel
Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel ist nicht zufällig, sondern funktioniert nach folgenden Regeln:
Die Reihenfolge richtet sich zunächst nach den Ergebnissen der letzten Wahl.
Bei neuen Parteien oder Wählergemeinschaften folgen anschließend die Listen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Wahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.
Bei Kandidatenlisten werden auf den Wahlzetteln nur die ersten fünf Kandidaten aufgeführt.
Die Reihenfolge der Direktkandidatinnen und -kandidaten richtet sich zunächst nach der Reihenfolge der Landeslisten (also zunächst die von den Parteien aufgestellten Bewerber/innen).
Danach folgt die Reihenfolge nach Eingang der Vorschläge beim Kreiswahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.
Arbeitsgruppe 2: Kandidaten für ein Mandat
Hinweise für die Gruppenarbeit
Aufgabenstellung
Diese Arbeitsgruppe soll recherchieren und vorstellen:
wie ein Wahlzettel für die anstehende Wahl aussieht und wie er zu verstehen ist
wer für ein politisches Mandat kandidieren kann
und wie ein Kandidat auf den Stimmzettel kommt
Vorgehensweise
Zunächst vereinbart die Gruppe,
in welche Arbeitspakete sie das Thema aufteilen möchte (s. "Leitfragen") und welche Teams diese Arbeitspakete übernehmen,
welche Rahmenbedingungen (Medium, Umfang, Dauer etc.)für die gemeinsame Präsentation gelten sollen, an die sich jedes Team mit seinen Arbeitspaketen orientieren kann.
Anschließend gehen die Teams an die Arbeit, recherchieren und bereiten die Ergebnisse für die gemeinsame Präsentation auf. Daher sollten die Teams sich abstimmen, um z.B. Überschneidungen zu vermeiden oder Informationen abzugleichen. Die gesamte Präsentation der Gruppe soll etwa 15 Minuten dauern.
Leitfragen
Definition Wahlrecht
Was ist das aktive und das passive Wahlrecht?
Welche Voraussetzungen sind für das passive Wahlrecht erforderlich?
Entstehung einer Kandidatur
Wer nominiert eine Kandidatin / einen Kandidaten?
Welche Voraussetzungen sind dazu nötig?
Wer lässt Kandidaten zur Wahl zu?
Wie kommen die Kandidaten auf meinen Wahlzettel?
Einleitung
Bei Wahlen werden Abgeordnete in das jeweilige Parlament gewählt. Aber wie gelangen die Wahlvorschläge auf den Wahlzettel?
Da Wahlen das herausragende Merkmal einer demokratischen Ordnung sind, ist alles, was die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen angeht, bis aufs kleinste Detail durch Gesetze und Vorschriften geregelt. Dies betrifft die Bestimmungen des Wahlrechts, die Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Parteien, die Organe und Regelungen zur Durchführung einer Wahl bis zur Ausstattung der Wahllokale oder der Kandidaten-Reihenfolge auf den Wahlzetteln.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen hierzu sind zu finden
im Grundgesetz
im bundesweit geltenden Parteiengesetz
Externer Link: http://www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/downloads/parteieng.pdf
sowie in den wahlbezogenen Landesregelungen
in der Verfassung der Bundesländer
in den Landeswahlgesetz
sowie in den Wahlordnungen der Bundesländer
Wegen der unterschiedlichen landesspezifischen Wahlgesetze der Bundesländer wird in den folgenden Abschnitten in einer kurzen Übersicht die Frage behandelt, welche Voraussetzungen generell notwendig sind, damit die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel (Stimmzettel) aufgenommen werden.
Kandidaten für ein politisches Mandat
Wie werde ich Kandidat/in?
Wer selbst Kandidat oder Kandidatin (Bewerber, Anwärter für ein Mandat) sein kann, ist in den jeweiligen Landeswahlgesetzen geregelt. Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sind hierbei die wichtigsten Kriterien.
Direktkandidaten, Einzelkandidaten und Listenplätze
Kandidaten und Kandidatinnen, die sich direkt als Abgeordnete ihres Kreises für den Landtag zu Wahl stellen wollen, können entweder von Parteien bzw. Wählergruppen aufgestellt (nominiert) werden oder unmittelbar als Einzelkandidaten antreten.
Kandidaten und Kandidatinnen, die über die Kandidatenlisten ihrer Partei ins Parlament kommen Diese Listen werden in einer durch die Partei festgelegten Reihenfolge der Kandidaten eingereicht. Auf dieser Liste können auch Kandidaten stehen, die bereits als Direktkandidaten antreten. Sollten sie kein Direktmandat gewinnen, sind sie über die Liste auf einem der vorderen Plätze abgesichert.
Wie kommt man auf den Wahlzettel?
Vorschläge
Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten reichen ihre Vorschläge für die Direktkandidaten oder Kandidatenlisten beim jeweils zuständigen Wahlleiter ein.
Die Informationen zu den Voraussetzungen, zu notwendigen Unterlagen und Fristen können bei den zuständigen Wahlleitern angefordert werden oder stehen über deren Internet-Seite zur Verfügung.
Insbesondere die Parteien und Wählergruppen müssen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten eine ordnungsgemäße, sprich demokratisch durchgeführte Nominierung nachweisen. D.h., die Nominierung wird nicht im kleinen Kreis entschieden, sondern in einer ordentliche Wahl durch eine Partei- oder Mitgliederversammlung – so, wie es die Satzung der Partei oder Wählergruppe vorschreibt.
Zulassung
Neue Parteien, die noch nicht als Partei anerkannt sind (z.B. dadurch, dass sie an einer früheren Bundestags- oder Landtagswahl teilgenommen haben), müssen erst als Partei anerkannt werden. Dies können sie beim Wahlausschuss beantragen. Die neue Partei muss z.B. selbst nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut sein und muss über eine Satzung und ein Programm verfügen.
Außerdem müssen diese neuen Parteien ebenso wie Wählergruppen und Einzelbewerber eine Mindestanzahl Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten nachweisen.
Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landtagswahl entscheiden die jeweils zuständigen Wahlausschüsse.
Reihenfolge der Namen auf dem Wahlzettel
Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel ist nicht zufällig, sondern funktioniert nach folgenden Regeln:
Die Reihenfolge richtet sich zunächst nach den Ergebnissen der letzten Wahl.
Bei neuen Parteien oder Wählergemeinschaften folgen anschließend die Listen in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Wahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.
Bei Kandidatenlisten werden auf den Wahlzetteln nur die ersten fünf Kandidaten aufgeführt.
Die Reihenfolge der Direktkandidatinnen und -kandidaten richtet sich zunächst nach der Reihenfolge der Landeslisten (also zunächst die von den Parteien aufgestellten Bewerber/innen).
Danach folgt die Reihenfolge nach Eingang der Vorschläge beim Kreiswahlleiter bzw. bei gleichem Eingangsdatum in alphabetischer Folge.
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