Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das GG trat zunächst 1949 für Westdeutschland in Kraft und gilt seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 für Gesamtdeutschland. Nach einer Einführung folgen in 19 Artikeln die Grundrechte und in über 100 weiteren Artikeln u. a. die Regeln zur Staatsorganisation und die Aufgaben der einzelnen Staatsorgane.
Siehe auch:
Quellen / weitere Informationen:
Interner Link: bpb – einfach POLITIK, Lexikon in einfacher Sprache: Grundgesetz. - Externer Link: bpb – hanisauland: Grundgesetz.
bpb – Pocket Politik – Demokratie in Deutschland: Grundgesetz.