Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" wurde 1948 von den Vereinten Nationen (VN, engl.: United Nations Organization, UNO) verfasst und verabschiedet. Sie beinhaltet Rechte, die jedem Menschen in jedem Land der Erde von Geburt an zustehen, z. B. das Recht auf Leben, auf Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit. Die Bestimmungen der AEMR sind inzwischen in viele Verfassungen einzelner Staaten eingegangen; im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden die Menschenrechte als Grundrechte bezeichnet. Siehe auch Grundgesetz (GG).
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